Die Schweiz wird das Rahmenabkommen mit der EU vorerst nicht unterzeichnen. Der Bundesrat sieht weiteren Klärungsbedarf.

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Die Schweizer Regierung will das von der Europäischen Union verlangte Rahmenabkommen über die bilateralen Beziehungen vorerst nicht unterzeichnen. Das teilte der Bundesrat am Freitag in Bern mit.

Eine Schweizer Delegation hatte den Vertrag zwar mit EU-Unterhändlern ausgehandelt. Wegen grosser Vorbehalte von Politikern mehrerer Parteien hatte die Regierung es aber im Dezember nicht unterzeichnet, sondern Konsultationen mit allen Interessierten anberaumt. Das Ergebnis: Es besteht aus Schweizer Sicht weiterer Klärungsbedarf.

Zwar vermeidet die Regierung in einem Schreiben an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker das Wort "Nachverhandlungen". Die hatte die EU bereits ausgeschlossen.

Vielmehr spricht sie von nötigen Präzisierungen. Der Vertrag sei in seiner jetzigen Form nicht mehrheitsfähig. Im Falle eines Referendums drohe deshalb die Ablehnung durch das Volk.

Abkommen soll Rechtsrahmen für weitere Verträge setzen

Das Abkommen soll einen Rechtsrahmen für mehrere bilaterale Verträge etwa über die Personenfreizügigkeit, den Luftverkehr oder den Handel mit Agrarprodukten schaffen.

Die Schweiz sieht darin aber inakzeptable neue Auflagen der EU für die Teilhabe am EU-Binnenmarkt. So sollen neue EU-Richtlinien künftig praktisch automatisch übernommen werden, EU-Bürger sollen mehr Ansprüche auf Sozialleistungen in der Schweiz haben, und die Schweiz soll bislang erlaubte Massnahmen zum Schutz ihres hohen Lohnniveaus aufweichen. Die SVP spricht von einem "Kolonialvertrag". (dpa/ank)  © dpa

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