Das Gesetz sieht mehrere Fälle vor, in denen die Schweizer Behörden eine Einbürgerung aufheben oder die Schweizer Staatsangehörigkeit entziehen können.

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Der Schweizer Pass ist nicht für die Ewigkeit. Ein Schweizer Bürger oder eine Schweizer Bürgerin kann die Staatsangehörigkeit aus verschiedenen Gründen verlieren, wie im Schweizer Bürgerrechtsgesetz beschrieben. Eine Übersicht.

  • Freiwilliger Verzicht

Jeder im Ausland wohnhafte Schweizer mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann freiwillig auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten. Er muss bei seiner Botschaft oder seinem Konsulat einen Antrag auf "Entlassung aus dem Bürgerrecht" stellen.

  • Verpasste Frist

Ein Kind, das von einem Schweizer Elternteil im Ausland geboren wurde und eine andere Nationalität hat, verliert im Alter von 25 Jahren automatisch den schweizerischen Pass. Es sei denn, es hat sich bei einer Schweizer Behörde gemeldet oder schriftlich erklärt, dass es die Schweizer Staatsangehörigkeit behalten will.

Falls es die Frist verpasst, hat es die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren bei den Schweizer Behörden ein Gesuch um Wiedereinbürgerung zu stellen.

  • Annullierung

Eine Einbürgerung kann innerhalb von acht Jahren für nichtig erklärt werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) leitet dieses Verfahren ein, wenn die Person falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen für die Einbürgerung verschwiegen hat. Das bedeutet, dass sie unlauteres und trügerisches Verhalten an den Tag gelegt hat, indem sie der Behörde bewusst falsche Hinweise gegeben hat, zum Beispiel im Falle einer Scheinehe. Etwa fünfzig Einbürgerungen werden jedes Jahr vom SEM annulliert. Wenn eine Person auf ihre frühere Staatsangehörigkeit verzichtet hat, muss sie dann versuchen, sie wiederzuerlangen, sonst wird sie staatenlos.

Im Falle einer Annullierung kann nach zwei Jahren ein neuer Einbürgerungsantrag gestellt werden.

  • Entzug

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, einem Doppelbürger die Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ruf der Schweiz ernsthaft schadet. Dies sind extreme Fälle, in denen die Person sich der Spionage, des diplomatischen Verrats, der Verbrechen im Zusammenhang mit Terrorismus, Extremismus oder organisierter Kriminalität, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat. Dieser Nationalitätsverlust kann auch dann eintreten, wenn eine Person die guten Beziehungen der Schweiz zu einem anderen Land dauerhaft gefährdet. Der Entzug der Staatsangehörigkeit kann nur dann erfolgen, wenn die Person wegen einer dieser Straftaten verurteilt wurde und nur, wenn sie noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt.

Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Jahr 1953 hat die Schweiz noch nie einem Doppelbürger die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen. Aber zwischen 1940 und 1952 wurden 86 Personen aus Sicherheitsgründen ihre Schweizer Pässe weggenommen. Einer der letzten Fälle stammt aus dem Jahr 1945 und betrifft einen Obwaldner Bürger, der sich in Deutschland den Nationalsozialisten angeschlossen hatte.

Quelle: Staatssekretariat für Migration


(Übertragung aus dem Französischen: Sibilla Bondolfi)

Aktuelle Beispiele

Ein Schweizer syrischer Herkunft hat sich Ende Oktober an das französischsprachige Radio Télévision Suisse (RTS) gewandt: Er riskiert eine Annullierung seiner Einbürgerung, weil er der Spionage verdächtigt wird. Der Mann kämpft seit anderthalb Jahren dafür, Zugang zu seiner Akte zu erhalten, um sich verteidigen zu können, aber der Fall scheint blockiert. Der Kanton Genf will seine Einbürgerung für nichtig erklären, während der Schweizer Nachrichtendienst die Beweise für nicht ausreichend hält, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Es laufen mehrere Annullierungs-Verfahren gegen Doppelbürger, die in den Dschihad im mittleren Osten gereist sind. Bisher allerdings erfolglos. Im ersten Fall, der im Jahr 2016 publik wurde, ging es um Christian I. aus Winterthur im Kanton Zürich. Der junge Mann soll sich einer islamistischen Gruppe in Syrien angeschlossen und Fotos publiziert haben, auf denen er einen enthaupteten Kopf in der Hand hält. Allerdings starb Christian in Syrien, so dass das Verfahren eingestellt wurde.  © swissinfo.ch

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