Sea-Watch reagiert auf die anhaltenden politischen Abwehrreaktionen europäischer Staaten in der Frage, wer auf dem Mittelmeer gerettet Flüchtlinge aufnimmt. Die deutsche Organisation geht in die Offensive und hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet.
Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat wegen ihres blockierten Rettungsschiffes mit Migranten an Bord den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet.
"Wir haben im Namen der Crew und eines Geretteten (...) ein Eilverfahren gestartet", erklärte Sprecher Ruben Neugebauer am Montagabend.
Sea-Watch wirft europäischen Staaten Rechtsbruch vor
Die "Sea-Watch 3" hatte vor rund zehn Tagen 47 Migranten vor Libyen geborgen und harrt nun vor der sizilianischen Küste der Dinge. Italien verweigert dem Schiff, anzulegen.
"Wir können nicht länger hinnehmen, dass die europäischen Staaten gemeinschaftlich das Seerecht brechen und wir können nicht akzeptieren, dass Seenotrettung von EU-Verhandlungen abhängig gemacht wird", so Neugebauer zur Deutschen Presse-Agentur.
Nähere Details zu dem Verfahren beim Gerichtshof sollten am Dienstag bekanntgegeben werden.
Die italienische Regierung erklärte wiederum, die Gerichtsbarkeit liege bei Holland, da das Schiff unter niederländischer Flagge fahre.
Man biete einen "humanitären Korridor" an, um die Migranten in die Niederlande zu bringen, hiess es zunächst in einer Mitteilung.
Die "Sea-Watch 3" habe nach der Aufnahme der Migranten nicht Tunesien als "sicheren Hafen" angesteuert, sondern habe eine "hunderte Meilen lange Fahrt gewagt" in Richtung Italien und so die Menschen an Bord in Gefahr gebracht.
"Es bleibt eine abschliessende Frage: War das Ziel der Sea-Watch, die Migranten zu retten und ihnen im ersten sicheren Hafen (Tunesien) schnell Schutz zu bieten oder einen internationalen Fall zu schaffen, um die Aufmerksamkeit der Massenmedien auf sich zu ziehen?", hiess es weiter.
Salvini erneuert Forderung: Flüchtlinge nach Deutschland oder Niederlande
Am Dienstagmorgen nahm Italiens Innenminister Matteo Salvini im Ringen um das blockierte Rettungsschiff erneut die Bundesregierung in die Pflicht.
Die geretteten Migranten könnten in Italien nur an Land gehen, wenn sie anschliessend von Deutschland oder den Niederlanden aufgenommen werden, erklärte Salvini am Dienstag.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Strassburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen.
Die EU-Staaten können sich seit Jahren nicht auf eine Verteilung von Bootsflüchtlingen einigen. Seit Italien Rettungsschiffen die Einfahrt verwehrt, wurden mehrere Boote teils wochenlang auf dem Meer blockiert. (mwo/dpa)
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