Es ist ein wegweisendes Urteil für Schweizer Eltern: Sexualkunde in Kindergärten und Schulen bleibt Pflicht. Eine Basler Familie blitzte mit einer Klage in Strassburg ab.
Eine Familie aus dem Kanton Basel-Stadt hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kein Recht darauf, ihr Grundschulkind vom Sexualkundeunterricht befreien zu lassen. Die Strassburger Richter wiesen eine entsprechende Klage am Donnerstag als unbegründet zurück.
Die Familie sah durch eine nicht gewährte Dispensation vom Unterricht ihre Grundrechte verletzt. 2011 hatten die Eltern für ihre damals siebenjährige Tochter eine Befreiung vom Aufklärungsunterricht bis zur zweiten Primarschulklasse beantragt. Die Mutter des Kindes argumentierte, Aufklärungsunterricht in der zweiten Klasse komme zu früh. Damit werde ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.
Richter: Sexualkunde dient Schutz des Kindes
Der Fall durchlief in der Schweiz mehrere Instanzen. Diese stützten jedoch den Entscheid der Schule, keine Befreiung zu gewähren.
Auch die Richter des EGMR führten ins Feld, dass Sexualkundeunterricht dem wichtigen Ziel diene, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen.
Die Lehrer aus dem Kanton Basel-Stadt seien ausserdem gehalten, ausschliesslich auf Fragen der Kinder einzugehen.
Der Unterricht sei daher nicht "systematisch" und stehe nicht im Widerspruch zum Recht der Eltern, selbst für die Aufklärung der Kinder zu sorgen. (ank/dpa)
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