SVP-Kantonalrat Markus Hürlimann weht nach seinem Skandal eisiger Gegenwind um die Ohren - und das nun auch aus der eigenen Partei. Seine Politkarriere steht vor dem Ende.

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"Markus Hürlimann soll als Kantonsrat zurücktreten. Und zwar besser heute als erst morgen.": So deutlich sagt es Kantonsratspräsident Moritz Schmid der "Neuen Zuger Zeitung". Hürlimann sei "politisch tot" und habe kaum Chancen, in vier Jahren wieder auf der Liste der Baarer SVP für den Kantonsrat zu stehen.

Hürlimann tue sich selber einen Gefallen, "wenn er jetzt die Konsequenzen zieht und das für den Kantonsrat unwürdige Schauspiel beendet", urteilt Schmidt. Fraktionskollege Philip Brunner ist derselben Ansicht. "Ich sehe nicht, wie er das Amt weiter ausführen kann. Es würde allen helfen, wenn er als Kantonsrat zurücktreten würde."

Willi Vollenweider, ebenfalls SVP, sorgt sich um die Werte der Partei. "Ich distanziere mich ganz klar vom Verhalten von Spiess und Hürlimann und es geht mir darum, dass ich das nicht stillschweigend dulde", sagte er der Zeitung. Hürlimann könne seine politische Arbeit nicht mehr fortsetzen, ihm fehle dazu die Glaubwürdigkeit.

Vollenweider verlangt, dass Hürlimann nicht nur als Kantonsrat, sondern auch als SVP-Parteipräsident des Kantons Zug zurücktritt. Derzeit ist Hürlimann in dieser Funktion im Ausstand.

"Kein Grund, um als Kantonsrat zurückzutreten"

Kantonsrat Thomas Werner stellt sich hingegen hinter den beschuldigten Politiker: "Diese drei Meinungen sind nicht repräsentativ für die Partei", sagte er zu "20min.ch". Wohl die Mehrheit der Partei sei der Meinung, es sei zu früh für Rücktrittsforderungen, "zumal bislang nichts strafrechtlich Relevantes nachgewiesen ist und die Unschuldsvermutung gilt. Meiner Meinung nach hat Hürlimann zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund, um als Kantonsrat zurückzutreten."

Hürlimann steht im Verdacht, nach der Landammann-Feier in Zug eine Politikerin von den Grünen sexuell missbraucht zu haben. Diese geht davon aus, dass ihr K.o.-Tropfen verabreicht worden sind. Beide können sich nach eigenen Angaben nicht an die genauen Vorfälle erinnern. Für Hürlimann gilt die Unschuldsvermutung. (ank)

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