Das Oberste Gerichte der USA hat den Versuch von Republikanern zurückgewiesen, die Kommunikation der Regierung von US-Präsident Joe Biden mit Social-Media-Unternehmen über Inhalte auf deren Plattformen zu beschränken. In der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Supreme Court hiess es, dass die Kläger keine Beschwerdebefugnis hätten. Der Fall geht auf die Coronapandemie zurück.
Die Kläger, darunter die republikanischen Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten Louisiana und Missouri, hatten der von dem Demokraten
"Die Kläger, die keinen konkreten Zusammenhang zwischen ihrem Schaden und dem Verhalten der Beklagten sehen, fordern uns auf, die jahrelange Kommunikation zwischen Dutzenden von Bundesbeamten in verschiedenen Behörden, auf verschiedenen Social-Media-Plattformen und zu verschiedenen Themen zu überprüfen", schrieb Richterin Amy Coney Barrett. Das Gericht habe keine derartige Aufsichtsbefugnis. Die Entscheidung fiel mit sechs zu drei Stimmen aus und lässt zentrale inhaltliche Fragen offen, die zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden dürften.
Das Gericht ging in seiner Entscheidung nicht auf Fragen zur Meinungsfreiheit ein, sondern beschränkte sich hauptsächlich auf die Frage nach der Klagebefugnis. In einer abweichenden Meinung schrieb der Richter Samuel Alito, dass das Verhalten der Regierung verfassungswidrig gewesen sei. Es sei bedauerlich, dass das Gericht dies nicht erkannt habe. Ein Bundesgericht in Louisiana hatte dem Weissen Haus und einer Reihe von Regierungsbehörden zuvor untersagt, mit Social-Media-Unternehmen über die Entfernung von Inhalten zu kommunizieren. Dieses Urteil ist durch die Entscheidung des Supreme Court nun aufgehoben.
US-Medien zufolge ist das Urteil auch von Bedeutung für Präsidentenwahl im November. Denn es bedeute, dass etwa das Heimatschutzministerium weiterhin Beiträge in sozialen Medien wie Facebook und X kennzeichnen lassen könne, von denen es annehme, dass ausländische Agenten dahintersteckten, die versuchten, die Wahl zu beeinflussen, wertete etwa der Sender CNN die Entscheidung. © dpa
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