Schon einmal ist Thüringens AfD-Chef Höcke wegen eines Nazi-Spruchs verurteilt worden. Bald könnte eine zweite Verurteilung folgen. Ein Urteil wird noch am Montag erwartet.
Im Prozess um eine verbotene Nazi-Parole fordert die Staatsanwaltschaft für den Thüringer AfD-Chef
Die Staatsanwaltschaft forderte ausserdem, dem Vorsitzenden des vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer am Landgericht Halle.
"Herr Höcke hat die Rede nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten", so Bernzen weiter. Der Politiker habe gewusst, dass die Rede anschliessend im Internet Verbreitung finden würde. Bernzen forderte eine Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Im Anschluss an Bernzens Plädoyer sollte die Verteidigung plädieren, noch am Montag wird ein Urteil erwartet.
Staatsanwaltschaft: Höcke hat Publikum eingeladen, Nazi-Parole zu vervollständigen
Höcke hatte im Dezember bei einem AfD-Parteistammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" ausgesprochen, das Publikum vervollständigte die Parole. Er habe gewusst, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine "geradezu einladende Armbewegung" gemacht, sagte Bernzen.
Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
Höcke hält Verwendung von Nazi-Spruch für nicht strafbar
Höcke selbst weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig. Im Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Er bezeichnete das Verfahren gegen ihn als "Farce".
Im Fall einer Verurteilung droht Höcke eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Wegen des gleichen Spruchs war der 52-Jährige am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. (dpa/AFP/ank)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.