- Die Asylregeln in Ungarn verstossen gegen das EU-Recht - das hat der Europäische Gerichtshofs bereits im vergangenen Jahr festgelegt.
- Dennoch hat das Land bisher nicht genügend auf das Urteil reagiert.
- Nun droht dem Land ein Zwangsgeld, das schmerzhaft ausfallen könnte.
Mit einer neuen Klage und einem Antrag auf finanzielle Sanktionen verschärft die EU-Kommission ihr Vorgehen gegen das restriktive Asylsystem in Ungarn. Wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte, hat das Land aus ihrer Sicht bislang nicht ausreichend auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Dezember des vergangenen Jahres reagiert. Der EuGH hatte festgestellt, dass ungarische Rechtsvorschriften über die Regeln und Verfahren in Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze gegen EU-Recht verstossen.
Zwangsgeld gegen Ungarn beantragt - und das könnte äusserst schmerzhaft ausfallen
Insbesondere habe Ungarn noch immer nicht die erforderlichen Massnahmen ergriffen, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten, erklärte die für Einhaltung von EU-Recht zuständige Kommission am Freitag. Deswegen erhebe man nun erneut Klage und ersuche den Gerichtshof, finanzielle Sanktionen in Form eines Pauschalbetrags und eines täglichen Zwangsgelds zu verhängen.
Die könnten äusserst schmerzhaft ausfallen. So hatte der EuGH erst vor kurzem Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt. Grund für den Schritt war die Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen.
In seinem Urteil zum restriktive Asylsystem in Ungarn hatte der EuGH im vergangenen Jahr unter anderem moniert, dass aus Richtung Serbien kommende Migranten von Polizisten unter Zwang hinter einen Zaun auf einen Landstreifen ohne Infrastruktur gebracht werden. Da die Betroffenen keine andere Wahl hätten, als das ungarische Landesgebiet zu verlassen, sei dies mit einer Abschiebung gleichzusetzen, hiess es. Stattdessen müsse es nach EU-Recht ein Rückführungsverfahren geben, bei dem bestimmte Garantien berücksichtigt würden. (dpa/mbo)
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