Das Oberste Gericht der USA hat ein noch unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump verhängtes Verbot sogenannter Bump Stocks für Schusswaffen gekippt.
Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, mit denen die Geschwindigkeit von halbautomatischen Waffen stark erhöht wird - zu Deutsch auch Schnellfeuerkolben genannt. Damit erreichen sie Kritikern zufolge eine ähnliche Wirkung wie vollautomatische Maschinengewehre. Der Supreme Court gab am Freitag einem texanischen Waffenhändler recht, der gegen das Verbot geklagt hatte. Sechs der neun Richterinnen und Richter entschieden, dass sich die Trump-Regierung beim Erlassen des Verbots nicht an geltendes Waffenrecht gehalten habe.
"Ein Bump Stock verwandelt ein halbautomatisches Gewehr ebenso wenig in ein Maschinengewehr wie ein Schütze mit einem blitzschnellen Finger am Abzug", hiess es in der Begründung der Mehrheit des Gerichts. Für ein Verbot müsse der Kongress tätig werden, schrieb Richter Samuel Alito in einer weiteren Stellungnahme. Die drei als liberal geltenden Richterinnen Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson widersprachen. "Wenn ich einen Vogel sehe, der wie eine Ente läuft, wie eine Ente schwimmt und wie eine Ente quakt, nenne ich diesen Vogel eine Ente", hiess es in der von Sotomayor verfassten abweichenden Meinung. Sie nenne halbautomatische Waffen mit Bump Stocks Maschinengewehre. Die Entscheidung des Gerichts werde "tödliche" Konsequenzen haben.
Über die Bump Stocks war nach dem Massaker von Las Vegas im Oktober 2017 eine heftige Debatte entbrannt. Der Todesschütze nutzte die Vorrichtung, als er von einem Hotelzimmer das Feuer auf die Zuschauer eines Konzertes eröffnete, 60 Menschen tötete und Hunderte weitere verletzte. Innerhalb von nur 11 Minuten feuerte er mehr als 1000 Schüsse in die Menschenmenge.
Bump Stocks sind vergleichsweise einfach selbst anzufertigen und werden im Internet für wenig Geld verkauft. Die Trump-Regierung hatte das Verbot im Dezember 2018 erlassen und somit den Erwerb und Besitz der Vorrichtungen illegal gemacht. Wer sie davor besessen hatte, musste sie zerstören oder an die Waffenbehörde abgeben. © dpa
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