Im Konflikt um die umstrittenen polnischen Justizreformen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das im Oktober 2021 verhängte Zwangsgeld von einer Million Euro pro Tag auf eine halbe Million reduziert.
Der EuGH begründete seine Entscheidung am Freitag damit, dass das Land zwar notwendige Massnahmen getroffen habe - dass diese aber nicht ausreichten. Die EU-Kommission hatte Polen wegen der Justizreformen verklagt. (Az. C-204/21 R-RAP)
Sie sorgte sich um die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze im Land, seit die nationalkonservative Regierung den Umbau des polnischen Justizwesens begonnen hatte. Befürchtet wurde, dass die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik nicht mehr gewährleistet sei. Unter anderem ging es um die Disziplinarkammer für Richter, die Justizangehörige bestrafen und entlassen konnte und schliesslich im Sommer 2022 abgeschafft wurde.
Im Oktober 2021 hatte der EuGH per einstweiliger Anordnung ein Zwangsgeld für notwendig gehalten, weil Polen seine Entscheidung vom Juli 2021, verschiedene Regelungen und die Arbeit der Disziplinarkammer auszusetzen, nicht umgesetzt habe. So wollte der Gerichtshof "ernsthaften und irreparablen Schaden von den europäischen Werten", vor allem der Rechtsstaatlichkeit, abwenden.
Im März dieses Jahres beantragte Polen die Aufhebung des Zwangsgelds, weil es Gesetze geändert habe und so seinen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen sei. Der EuGH ist allerdings der Ansicht, dass die Massnahmen noch nicht ausreichen. So seien unter anderem die Auswirkungen von Entscheidungen der Disziplinarkammer nicht in allen Fällen ausgesetzt worden.
Der Gerichtshof kündigte an, am 5. Juni in der Hauptsache entscheiden zu wollen. Bei der Entscheidung vom Juli 2021 handelte es sich nur um eine einstweilige Anordnung. © AFP
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