Greta Thunberg twittert über die Deutsche Bahn. In seiner Antwort macht das Unternehmen Reisedaten der Klimaaktivistin öffentlich. Der Berliner Datenschutzbeauftragten stösst das sauer auf. Droht der Bahn nun ein ernstes Nachspiel?
Ein Twitter-Dialog zwischen Klimaaktivistin
Datenschutzbeauftragte sieht Veröffentlichung von Reisedaten kritisch
Die 16-Jährige hatte am Samstag bei Twitter ein Foto gepostet, das sie auf dem Boden sitzend zwischen Koffern in einem ICE zeigt. Dazu hatte sie geschrieben: "In überfüllten Zügen durch Deutschland. Und ich bin endlich auf dem Heimweg!". Sie war nach monatelanger Reise auf dem Rückweg nach Schweden.
Die Bahn twitterte, Greta sei im ICE 74 zwischen Kassel und Hamburg auch in der Ersten Klasse gereist und auf ihrem Sitzplatz vom Zug-Team betreut worden. Thunberg erklärte daraufhin, ihr Zug von Basel aus sei ausgefallen, weshalb sie im Anschluss in zwei Zügen auf dem Boden gesessen habe. Dann habe sie einen Sitzplatz erhalten.
In dem Antwort-Tweet der Bahn sieht Smoltczyk eine Weitergabe von Reisedaten. Das Thema solle allerdings unabhängig vom Einzelfall besprochen werden, wie eine Sprecherin der Datenschutzbeauftragten mitteilte. Weder lägen Beschwerden gegenüber dem Unternehmen vor, noch sei ein Verfahren gegen es geplant. "Wir sehen es aber generell kritisch, wenn die Bahn Daten von Reisenden veröffentlicht."
Bahn sieht keinen Verstoss gegen DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 und sieht empfindliche Strafen gegen Unternehmen vor, die Daten ihrer Kunden unrechtmässig weitergeben.
Strafzahlungen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können bei einem Verstoss gegen das Gesetz verhängt werden.
Die Bahn reagierte prompt auf die Ankündigung der Berliner Datenschützerin. Wie eine Sprecherin erklärte, erhalte das Unternehmen keine Fahrgastdaten aus dem Buchungssystem. "Im vorliegenden Fall hat die DB auf Nachfrage von Journalisten mit dem Bordpersonal des Zuges gesprochen, mit dem Greta Thunberg fuhr." Rechtsgrundlage sei ein berechtigtes Unternehmensinteresse laut Datenschutz-Grundverordnung. (dpa) © dpa
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