Ein 55-Jähriger kommt nach einer Messerattacke in Dresden ums Leben, ein 53 Jahre alter Mann wird verletzt. Nun hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen. Sie geht von einer radikal-islamistischen Motivation für die Tat aus.
Nach der Festnahme eines syrischen Tatverdächtigen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu der Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden übernommen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat am 4. Oktober, die einer der angegriffenen Männer nicht überlebte, einen radikal-islamistischen Hintergrund hatte, wie ein Sprecher der Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte.
Am 4. Oktober war ein 55-Jähriger aus Krefeld in der Dresdner Altstadt angegriffen und schwer verletzt worden. Der Mann starb später im Krankenhaus. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hatte die Attacke überlebt. Die Polizei hatte in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen "Schlossstrasse" eine Sonderkommission mit 29 Beamten eingerichtet.
Gegen den am Dienstag festgenommenen Verdächtigen wurde inzwischen Haftbefehl wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der seit 2015 in Deutschland geduldete Mann ist nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft.
Verdächtiger wurde bereits zu Jugendstrafe verurteilt
So war er vom Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Diese Jugendstrafe musste der Beschuldigte vollständig absitzen.
Erst am 29. September 2020 sei er aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden. Er habe unter Führungsaufsicht gestanden, hiess es. Aktuell sei der Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.
Der Beschuldigte war am Dienstagabend festgenommen worden. Der 20-Jährige habe vor dem Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht, hiess es. (dpa/ank)
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