Noch am Wochenende der tödlichen Messerattacke in Chemnitz wurden zwei Verdächtige festgenommen. Nun sucht die Generalstaatsanwaltschaft einen dritten Mann, der dringend tatverdächtig ist. Unterdessen wurde bekannt, dass die Nationalität der ersten beiden Verdächtigen nun doch unklar ist.

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Mehr als eine Woche nach dem Messerangriff von Chemnitz, bei dem ein 35 Jahre alter Deutscher starb, ist ein dritter Mann der Mittäterschaft dringend tatverdächtig.

"Das Amtsgericht Chemnitz hat heute Vormittag diesen Haftbefehl erlassen", sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Hans Strobl im sächsischen Landtag.

Warnung vor drittem Verdächtigen

Das Amtsgericht habe eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Mann angeordnet. Der Gesuchte sei ein Asylbewerber aus dem Irak.

Bei dem Mann handelt es sich um einen 22-Jährigen, wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz weiter mitteilte.

Der Polizei zufolge hat er sein gewohntes Umfeld verlassen. Sie bat um Hinweise zum Aufenthaltsort und rief zur Vorsicht auf, da er bewaffnet sein könnte.

Herkunft der ersten beiden Tatverdächtigen unklar

Seit rund einer Woche sitzen bereits ein 22- und 23-Jähriger wegen der Tat in Untersuchungshaft. Sie stehen im Verdacht, vor knapp eineinhalb Wochen am Rande des Stadtfestes in Chemnitz einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen zu haben.

Bisher hatten die Behörden die inhaftierten Männer als Iraker und Syrer bezeichnet, das ist nun aber doch noch nicht mit Sicherheit geklärt.

Wie das Bundesinnenministerium an diesem Dienstag mitteilte, ist die tatsächlich Herkunft allerdings ungeklärt.

Dem mutmasslichen Syrer sei im September 2015 "im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt" worden. Seine Angaben zur Identität beruhten auf einer Selbstauskunft.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei aktuell dabei, diese Angaben von Alaa S. "im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens" zu verifizieren.

Dokumente entpuppen sich als "Totalfälschungen"

Yousif A. habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als "Totalfälschungen" entpuppt hätten.

Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor.

Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt. Die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Wie bereits zuvor bekannt geworden war, war Yousif A. bereits im November 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen.

Eine Rücküberstellung nach Bulgarien, wo er zuvor registriert worden war, wäre zwar grundsätzlich möglich gewesen. Dass dies nicht geschah, ist nach bisherigen Informationen auf Versäumnisse der Ausländerbehörde zurückzuführen. (jwo/cai/dpa)  © dpa

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