Die Unsicherheit bezüglich Brexit hält an. Bisher blieb unklar, was mit den Ausländern passiert, die dank Personenfreizügigkeit in Grossbritannien leben. Der Schweiz ist es diese Woche gelungen, mit Grossbritannien eine Lösung zu finden. Briten können somit in der Schweiz und Schweizer in Grossbritannien bleiben – wie auch immer es zwischen der EU und Grossbritannien weitergeht.

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Schweizer und Schweizerinnen in Grossbritannien können im Unterschied zu EU-Bürgern aufatmen: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Brexit genehmigt.

Konkret bedeutet das, dass Schweizer in Grossbritannien (rund 34.500 Personen) und Briten in der Schweiz (43.000) sämtliche Rechte der Personenfreizügigkeit auf Lebenszeit behalten. In erster Linie betrifft dies das Aufenthaltsrecht, aber auch Ansprüche auf Sozialversicherung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.

Trotz Brexit weiter wie bisher

Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der so genannten "Mind the Gap"-Strategie. Damit versucht der Bundesrat seit 2016, die Beziehungen zu Grossbritannien trotz Brexit in allen Bereichen wie bisher weiterzuführen.

Nach einem Austritt Grossbritanniens aus der EU werden nämlich die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU mit dem UK nicht mehr anwendbar sein.

Während sich also immer mehr ein No-Deal-Brexit aus der EU abzeichnet, nähern sich die Schweiz und Grossbritannien als Nicht-EU-Mitglieder einander an.

Was passiert mit zukünftigen Einwanderern?

Als Nächstes wird die Frage zu klären sein, wie Grossbritannien und die Schweiz die künftige gegenseitige Zuwanderung regeln.

Wenn die britisch-schweizerische Freundschaft so gut weitergeht wie bisher, dürfte auch diesbezüglich eine beiderseits befriedigende Lösung gefunden werden.  © swissinfo.ch

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