Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Spionage eingeleitet. Offenbar wurde im Umfeld der türkischen Gemeinde in der Schweiz politischer Nachrichtendienst betrieben.

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Die Bundesanwaltschaft (BA) hat wegen eines konkreten Tatverdachts auf politischen Nachrichtendienst ein Strafverfahren eingeleitet. Das bestätigte die BA gegenüber dem SRF.

Spioniert wurde demnach im Umfeld der türkischen Gemeinde. Vor gut 14 Tagen war bekannt geworden, dass Erdogan-Anhänger an der Universität Zürich Akademiker bespitzelt haben sollen.

Bei Tagungen und Konferenzen zu sensiblen Themen wie beispielsweise dem Völkermord an den Armeniern seien regierungskritische Türken gezielt mit Smartphones aufgenommen worden, hiess es.

Strafverfahren eröffnet

Die BA hat das Strafverfahren bereits am 16. März 2017 eröffnet. Zuvor hatte der Bundesrat die Ermächtigung durch das Justizdepartement (EJPD) erteilt. Es geht dabei um den Verdacht des politischen Nachrichtendienstes gemäss Artikel 272 des Strafgesetzbuches. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, machte die BA keine zusätzlichen Angaben.

Die Türken und Türkinnen stimmen am 16. April 2017 über die umstrittene Verfassungsänderung zur Einführung eines Präsidialsystems ab. (rs)

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