Unabhängige UN-Experten haben zu einem Waffenembargo gegen Israel aufgerufen. Exportländer könnten das humanitäre Völkerrecht verletzen, wenn die gelieferten Waffen im Gaza-Krieg eingesetzt werden, teilten sie am Freitag in Genf mit. Alle Staaten müssten die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch Konfliktparteien sicherstellen, wie die weltweit bindenden Genfer Konventionen besagten. Sie dürften deshalb keine Waffen oder Munition weiterreichen, wenn sie aufgrund des früheren Verhaltens des Empfängerstaates davon ausgehen könnten, dass die Waffen bei einem völkerrechtswidrigen Einsatz eingesetzt werden.
Das UN-Menschenrechtsbüro hat Israel mehrfach Verletzung des humanitären Völkerrechts im Gazastreifen vorgeworfen, unter anderem durch die weitreichenden Angriffe, die einer kollektiven Bestrafung der Bevölkerung gleichkämen. Mit den Angriffen hat Israel auf die beispiellosen Terrorangriffe aus dem Gazastreifen auf Israel am 7. Oktober 2023 reagiert. Dabei wurden rund 1200 Menschen getötet und 250 verschleppt. Israel will terroristische Palästinenserorganisationen im Gazastreifen zerstören.
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr den Export von Kriegswaffen im Wert von 20,1 Millionen Euro nach Israel genehmigt, wie im Januar aus einer Anfrage im Bundestag hervorging. Darunter seien 3000 tragbare Panzerabwehrwaffen sowie 500 000 Schuss Munition für Maschinengewehre, Maschinenpistolen oder andere voll- oder halbautomatische Schusswaffen gewesen. In einigen Ländern wurden Rüstungsexporte nach Israel untersagt, etwa in den Niederlanden.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Israel im Januar aufgerufen, Handlungen im Gazastreifen zu verhindern, die unter die Völkermordkonvention fallen könnten. Da die Richter offensichtlich die Gefahr eines Völkermordes für plausibel hielten, müssten sämtliche Waffenlieferungen unter den derzeitigen Umständen gestoppt werden, forderten die mehr als ein Dutzend UN-Expertinnen und -Experten. Sie werden vom Menschenrechtsrat für bestimmte Länder oder Themen bestellt, um zu berichten, ob und wie gegen Menschenrechte verstossen wird. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind keine UN-Bediensteten.
© dpa
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