Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hat mit Wirkung vom Donnerstag seine umstrittenen Sondervollmachten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abgegeben.

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Mit einem Regierungserlass hob der rechtsnationale Politiker am Mittwoch kurz vor Mitternacht den coronabedingten Gefahrennotstand auf. Auf dessen Grundlage hatte ihn das Parlament Ende März mit umfassenden und Sondervollmachten ausgestattet, die ursprünglich zeitlich unbefristet waren.

Orban, der zu einem autoritären Regierungsstil neigt, hatte dafür im In- und Ausland viel Kritik erhalten. In einem weiteren Erlass verhängte der ungarische Regierungschef den Gesundheitsnotstand, der nunmehr an die Stelle des Gefahrennotstands tritt. Dieser erlaubt es ihm, einen Teil der Vollmachten weiter auszuüben.

Den Gesundheitsnotstand definieren Gesetze, die das Parlament am vergangenen Dienstag im Zusammenhang mit der Aufhebung von Orbans Sondervollmachten beschlossen hatte.

Menschenrechtler befürchten "Durchregieren" von Orban

Er gilt für ein halbes Jahr, die Regierung kann ihn verlängern. Weder für seine Verhängung noch für seine Verlängerung bedarf es der Zustimmung des Parlaments. Menschenrechtler kritisieren, dass sich Orban damit weiterhin die Möglichkeit fürs Durchregieren auf dem Verordnungswege gesichert hat.

Vorerst scheint Orban davon aber zurückhaltenden Gebrauch zu machen. Seine in der Nacht zum Donnerstag im Ungarischen Amtsblatt erschienenen Erlasse regeln den weiteren Umgang mit der Pandemie. So gilt eine auf drei Monate befristete sogenannte Pandemiebereitschaft. Es besteht weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften.

In den Innenräumen von Gaststätten muss sich das Personal mit einer Maske schützen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben weiter verboten. Die bisherige Regelung, die die Einkaufszeiten für Senioren festsetzte, entfällt hingegen. Menschen über 65 Jahren war in den Geschäften die Zeit zwischen 9 und 12 Uhr vorbehalten.   © dpa

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