Die immer noch gültigen Grenzkontrollen wegen der Coronakrise stossen auf Kritik. In einer Stellungnahme wenden sich mehrere Abgeordnete direkt an Horst Seehofer und fordern eine Lockerung.
Zwölf Bundestags- und Europaabgeordnete der Union haben Bundesinnenminister
"Nach über sieben Wochen muss Schluss sein mit Gitterzäunen und Schlagbäumen im Herzen Europas", heisst es in der Stellungnahme, die der dpa vorliegt. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag) darüber berichtet.
Die Erklärung ist unter anderem von Ex-Unionsfraktionschef Volker Kauder, Fraktionsvize Andreas Jung (beide CDU) und Daniel Caspary, dem Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament), unterzeichnet.
Auch Familien dürfen sich nur sehen, wenn es einen triftigen Grund gibt
"Familien werden zerschnitten: Erwachsene Kinder etwa dürfen ihre Eltern nicht sehen, solange diese nicht pflegebedürftig oder krank sind - und Geschwister bleiben auf zwei Seiten des Grenzzauns. Pendler werden fortgesetzt behindert", beklagen die Parlamentarier.
"Deshalb fordern wir jetzt die sofortige Wiedereröffnung aller geschlossenen Grenzübergänge an den Grenzen zur Schweiz, nach Frankreich und nach Luxemburg", so die Abgeordneten. "Spätestens mit dem 15. Mai müssen alle als Notmassnahmen befristet verhängten Grenzbeschränkungen dann entfallen." "Das kann keinen Tag länger gehen", mahnen sie.
Die Parlamentarier forderten zugleich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) auf, die Ausnahmegenehmigung für Grenzkontrollen nicht über den 15. Mai hinaus auszudehnen. Es widerspreche europäischem Recht, wenn Corona-Massnahmen im Inland gelockert würden, nach aussen aber weiter dicht gemacht werde.
Kontrollen gelten seit Mitte März
Die Kontrollen gelten seit Mitte März, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu verlangsamen. Seehofer hatte sie erst am Montag bis Mitte Mai verlängert. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind Reisende aus Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Italien und Spanien weiter von den Kontrollen betroffen.
Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen seither nur noch aus einem "triftigen Reisegrund" nach Deutschland kommen.
Einreisen dürfen etwa EU-Bürger, die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen, oder Lastwagenfahrer. Die Einreise ist zudem auf bestimmte Grenzübergänge beschränkt.
Seit dem 10. April müssen sich zudem fast alle Rückkehrer in Deutschland nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben. (dpa/afp/ank)
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