Einer der wichtigsten Strafprozesse der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland neigt sich dem Ende zu: Am 11. Juli wollen die Richter das Urteil gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte verkünden. Die mutmassliche Rechtsterroristin distanziert sich indes erneut von den Taten ihrer Freunde.
Nach mehr als fünf Jahren steht der NSU-Prozess vor dem Abschluss. Am 11. Juli will das Oberlandesgericht München das Urteil gegen die mutmassliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte sprechen, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag bekannt gab.
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In ihrem Schlusswort distanzierte sich Zschäpe noch einmal von den Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Es ist das erste Mal, dass sie selbst über die NSU-Morde sprach.
"Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe", sagte die Hauptangeklagte am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht.
Sie habe keine Kenntnis gehabt, warum die beiden Täter ihre Opfer an den verschiedenen Tatorten auswählten.
In ihrem persönlichen Schlusswort sagte sie zudem: "Ich wollte und will die Verantwortung für die Dinge übernehmen, die ich selbst verschuldet habe, und entschuldige mich für das Leid, was ich verursacht habe. Ich bedauere, dass die Angehörigen der Mordopfer einen geliebten Menschen verloren haben. Sie haben mein aufrichtiges Mitgefühl."
Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt lebten fast 14 Jahre im Untergrund
Zschäpe selbst hatte im Prozess ausgesagt, sie habe kurz vor dem Legen des Brandes aus einer Radiomeldung geschlossen, dass sich Mundlos und Böhnhardt nach einem gescheiterten Banküberfall das Leben genommen hätten.
Die beiden Männer hatten den Ermittlungen zufolge während der fast 14 Jahre, in der das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass.
Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn. Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben.
Bundesanwaltschaft beantragte Sicherheitsverwahrung für Zschäpe
Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie für die Morde und Anschläge für unschuldig.
Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen. (szu/ank/dpa)
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