Der wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagte Sohn von US-Präsident Joe Biden, Hunter Biden, muss am 3. Oktober persönlich vor einem Gericht im US-Bundesstaat Delaware erscheinen. Bundesrichter Christopher Burke lehnte am Mittwoch (Ortszeit) einen Antrag von Bidens Anwalt ab, sich per Video zuzuschalten. "Der Angeklagte sollte (...) keine Sonderbehandlung erfahren", erklärte Burke die Entscheidung.

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Bidens Anwalt Abbe David Lowell hatte am Dienstag darum gebeten, den ersten Gerichtstermin per Videokonferenz vorzunehmen. "Herr Biden strebt mit diesem Antrag keine Vorzugsbehandlung an." Er habe "an allen Verfahren teilgenommen, bei denen sein physisches Erscheinen notwendig ist, und wird dies auch weiterhin tun", sagte Lowell. Durch eine Teilnahme per Video wolle Biden eine Störung vermeiden, indem er mit seiner Eskorte am Gerichtsgebäude erscheint, hiess es.

Ursprünglich war der Termin für die Anhörung für den 26. September angesetzt worden, Burke gewährte Biden jedoch eine zusätzliche Woche. Am Dienstag hatte Bidens Anwalt dem Gericht mitgeteilt, dass Biden auf "nicht schuldig" plädieren werde.

Hunter Biden war vergangene Woche von einer sogenannten Grand Jury im östlichen Bundesstaat Delaware angeklagt worden. In zwei Anklagepunkten wird er beschuldigt, gegenüber einem Waffenhändler falsche Angaben beim Kauf einer Waffe gemacht zu haben. In einem dritten Anklagepunkt wird dem 53-Jährigen vorgeworfen, die Waffe während eines elftägigen Zeitraums im Oktober 2018 besessen zu haben, obwohl er dies als Drogenkonsument nicht durfte.

Das Justizministerium hatte erklärt, bei einer Verurteilung drohe Hunter Biden eine Höchststrafe von 25 Jahren Gefängnis. Die tatsächlich verhängten Strafen für Bundesverbrechen würden aber üblicherweise unter den Höchststrafen liegen.  © AFP

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