Für seine Anhänger ist es ein Wunschtraum, für seine Gegner eine Horrorvision: Donald Trump hat kürzlich in einem Interview klargemacht, dass er sich durchaus eine dritte Amtszeit vorstellen kann. Verfassungsgemäss ist das nicht, jedoch gibt es ein Schlupfloch.
Die US-Verfassung verbietet zwar die Kandidatur für eine dritte Amtszeit als Präsident. Mit seinen Äusserungen heizt
Blick in die Geschichte:
Das Verbot einer dritten Amtszeit für den Präsidenten wurde erst 1951 in der US-Verfassung verankert. Vorher war es seit den Gründerjahren der Vereinigten Staaten lediglich eine Tradition und keine verfassungsrechtliche Vorschrift, dass der Präsident das Amt maximal zwei Amtszeiten lang ausübte. Den Anfang dieser Tradition hatte der erste Präsident George Washington, gesetzt, indem er nach zwei Amtszeiten von je vier Jahren (1789-97) aus freien Stücken ausschied.
Fast 150 Jahre danach kam es dann aber zum Bruch mit der Tradition. Der Demokrat Franklin D. Roosevelt wurde in den Jahren des Zweiten Weltkriegs für eine dritte und dann sogar vierte Amtszeit gewählt. Er starb am 12. April 1945, kurz nach Antritt seiner vierten Amtszeit.
Der 22. Verfassungszusatz:
Zwei Jahre nach Roosevelts Tod beschloss der US-Kongress dann die Verfassungsergänzung, in der es heisst: "Keine Person soll mehr als zwei Mal in das Amt des Präsidenten gewählt werden (...)." Bis 1951 wurde der 22. Verfassungszusatz dann - wie erforderlich - von den US-Bundesstaaten ratifiziert.
Die Option der Verfassungsänderung:
Trump hatte bereits nach dem Antritt seiner zweiten Amtszeit im Januar öffentlich über die Option einer dritten Amtsperiode spekuliert. Seine damals anwesenden republikanischen Parteikollegen hielten diese Anmerkungen aber offenbar für einen Scherz. Auf NBC News sagte der 78-Jährige nun dazu: "Ich scherze nicht." Es gebe "Methoden", mit denen eine dritte Amtszeit möglich sein könnte, fügte er vage hinzu.

Theoretisch wäre eine Verfassungsänderung eine Option. Der republikanische Abgeordnete Andy Ogles hatte dafür im Januar einen Entwurf in das US-Repräsentantenhaus eingebracht. Demnach sollen Präsidenten mit zwei Amtszeiten, die nicht direkt aufeinander folgten, eine dritte Amtszeit ausüben dürfen. Der Entwurf ist auf Trump zugeschnitten, zwischen dessen zwei Amtszeiten die vier Jahre des Demokraten Joe Biden im Weissen Haus lagen.
Die Hürden für eine Verfassungsänderung sind allerdings derart hoch, dass diese Option als unrealistisch gilt. Erforderlich wären Zweidrittelmehrheiten sowohl im Repräsentantenhaus als auch im Senat - in beiden Kongresskammern haben die Republikaner derzeit nur knappe Mehrheiten. Zudem wäre die Zustimmung von Dreiviertel der US-Bundesstaaten erforderlich. Die Republikaner regieren derzeit in 27 Bundesstaaten, die Demokraten in 23.
Das mögliche Verfassungs-Schlupfloch:
Verfassungsexperten weisen allerdings darauf hin, dass der 22. Zusatz lediglich besagt, dass ein Präsident nicht für eine dritte Amtszeit "gewählt" werden darf. Deshalb wird über das Szenario diskutiert, dass bei der Präsidentschaftswahl 2028 der aktuelle Vizepräsident JD Vance oder ein anderer Kandidat bei den Republikanern für das höchste Staatsamt antritt und Trump zu seinem Vizepräsidentschaftskandidaten macht.
Bei einem Wahlsieg könnte das Tandem dann die Rollen tauschen, indem der Präsident zurücktritt und Vizepräsident Trump an dessen Stelle wieder an die Spitze des Staates aufrückt. Trump bezeichnete dies im Interview mit NBC News als "eine Möglichkeit." Er fügte aber hinzu, dass "es andere gibt", ohne dies zu präzisieren.
Allerdings kommt bei diesem Szenario ein anderer Verfassungszusatz ins Spiel, welcher die Option eines vom Vizepräsidenten zum Präsidenten aufsteigenden Trump ausschliesst. In der zwölften Ergänzung der Verfassung aus dem Jahr 1804 heisst es: "(...) keine Person, die verfassungsmässig für das Amt des Präsidenten unwählbar ist, soll für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten wählbar sein." Das Amt des Vizepräsidenten wäre Trump demnach verwehrt, weil er bereits zwei Mal zum Präsidenten gewählt wurde. (afp/bearbeitet von phs)