Die Entscheidung über einen Schuldspruch Donald Trumps wurde laut Gericht auf den 19. November vertagt. Konkret geht es um die Frage, ob der Schuldspruch in Trumps Schweigegeld-Prozess Bestand hat.

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Die Entscheidung der US-Justiz, ob das Verfahren gegen den künftigen US-Präsidenten Donald Trump um die Schweigegeldzahlung an eine Pornodarstellerin eingestellt wird oder nicht, ist am Dienstag vertagt worden. Der New Yorker Richter Juan Merchan verschob die Entscheidung auf den 19. November, wie das Gericht mitteilte.

Eigentlich hatte er Anfang September festgelegt, seine Entscheidung am 12. November mitteilen zu wollen. Sollte er dem Antrag von Trumps Verteidigung auf Immunität stattgeben, wäre der im Mai ergangene Schuldspruch gegen Trump wohl gekippt. Sollte der Richter den Antrag hingegen ablehnen, bliebe die Frage, ob die derzeit für Ende November geplante Verkündung des Strafmasses Bestand haben wird.

Trumps Anwälte hatten beantragt, Trumps Verurteilung im Schweigegeld-Prozess und somit auch die noch ausstehende Verkündung des Strafmasses zu annullieren. Sie beriefen sich auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Juli, der Trump sowie generell allen Präsidenten weitreichenden Schutz gegen Strafverfolgung gewährt hatte.

Vorwurf der illegalen Wahlkampf-Finanzierung

Der frühere Präsident war Ende Mai von der New Yorker Jury für schuldig befunden worden, Geschäftsunterlagen gefälscht zu haben, um die Schweigegeldzahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zu vertuschen. Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde. In der vergangenen Woche wurde Trump als verurteilter Straftäter erneut zum US-Präsidenten gewählt – ebenfalls ein Novum in der Geschichte des Landes. Auch eine Strafmassverkündung für einen designierten Präsidenten hat es in der Geschichte der USA noch nie gegeben.

Obwohl die – von keiner Seite bestrittene – Zahlung selbst nicht illegal war, soll Donald Trump bei der Erstattung des Betrags an seinen damaligen persönlichen Anwalt Michael Cohen Unterlagen manipuliert haben, um den wahren Grund der Transaktion zu verschleiern. Dadurch habe er sich der illegalen Wahlkampf-Finanzierung in 34 Fällen schuldig gemacht. Trumps Anwälte hatten argumentiert, es habe sich um gewöhnliche Anwaltshonorare gehandelt.

Grundsatzurteil des Supreme Court als Hebel

Trumps Verteidigung hatte schon während des Prozesses mit allen Mitteln versucht, das Verfahren zu behindern und ganz zu stoppen. Gelegen kam Trumps Anwälten dann ein Grundsatzurteil des Supreme Courts: Der oberste US-Gerichtshof entschied Anfang Juli mit seiner rechtskonservativen Richter-Mehrheit, dass Präsidenten für ihre Amtshandlungen sehr weitgehend Immunität geniessen.

Zwar ist der New Yorker Schweigegeldfall an sich anders gelagert, weil er sich in erster Linie um Trumps Handlungen als Präsidentschaftskandidat vor der Wahl 2016 dreht. Doch das Urteil des Supreme Courts besagt auch, dass Amtshandlungen von US-Präsidenten nicht als Beweise in Strafverfahren angeführt werden können. Trumps Anwälte argumentieren, dass die Anklage sich in dem Fall auch auf Beweise gestützt hat, die aus Trumps Zeit im Weissen Haus stammen.

Die Verkündung seines Strafmasses steht noch aus. Sie wurde mehrfach verschoben und ist nun für den 26. November angesetzt. Selbst wenn Richter Merchan eine Einstellung des Verfahrens ablehnen sollte, ist seit Trumps Wahlsieg fraglich, ob ihm in dem Fall noch eine Strafe auferlegt wird. (AFP/dpa/bearbeitet von nap)

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