Die Ermittlungen der Republikaner zur Aufnahme eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Biden laufen bereits. Doch bisher haben sie keine Ergebnisse gebracht. Eine Abstimmung im US-Repräsentantenhaus soll das nach dem Willen der Republikaner nun ändern.
Die Republikaner im US-Repräsentantenhaus treiben die Ermittlungen zu einem möglichen Amtsenthebungshebungsverfahren gegen US-Präsident Joe
Ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten wird damit nicht eröffnet. "Anstatt etwas zu tun, um das Leben der Amerikaner zu verbessern, konzentrieren sie sich darauf, mich mit Lügen anzugreifen", reagierte Biden auf die Abstimmung.
Bisher gibt es keine eindeutigen Beweise
Einige Republikaner werfen dem Demokraten Biden vor, sein öffentliches Amt für den finanziellen Vorteil seiner Familie missbraucht zu haben. Eindeutige Beweise für ein schweres Fehlverhalten haben sie bislang aber nicht vorgelegt. Biden weist die Vorwürfe zurück. Der Präsident bezichtigte die Republikaner am Mittwoch, bei wichtigen Themen wie der Genehmigung weiterer Ukraine-Hilfen untätig zu bleiben. Stattdessen "verschwenden" sie ihre Zeit mit einem "politischer Stunt".
Die Abgeordneten im Repräsentantenhaus votierten mit 221 zu 212 Stimmen für die formelle Einleitung der Ermittlungen. Die Demokraten stimmten geschlossen dagegen. Der mittlerweile geschasste republikanische Vorsitzende der Kongresskammer, Kevin McCarthy, hatte die Ermittlungen im September angestossen. Er schreckte aber vor einer Abstimmung in der Parlamentskammer darüber zurück. Seine Sorge war, dass einige gemässigtere Republikaner möglicherweise dagegen stimmen könnten. Das ist nun nicht eingetreten.
Abstimmung soll rechtliche Grundlage schaffen
Die Republikaner, die mit den Ermittlungen befasst sind, argumentierten in den vergangenen Woche, dass ihnen die notwendige rechtliche Grundlage für Vorladungen oder die Anforderungen von Dokumenten fehle. Zwar hatte das Weisse Haus Unterlagen übergeben. Nach Ansicht der Republikaner sind diese aber nicht ausreichend.
Der neue republikanische Vorsitzende der Kammer, Mike Johnson, gab mit der Abstimmung nun dem rechten Flügel seiner Partei nach. Dieser drängte darauf, die Ermittlungen offiziell zu machen. Mit der jetzigen Abstimmung ist sichergestellt, dass sich die Ermittlungen über den gesamten Wahlkampf für die Präsidentenwahl 2024 ziehen dürften.
Ob nach Ermittlungen am Ende tatsächlich ein Amtsenthebungsverfahren steht, ist fraglich. Denn dazu wäre zunächst eine Mehrheit im Repräsentantenhaus nötig. Die Republikaner haben dort zwar eine knappe Mehrheit, doch mehrere moderatere Republikaner äusserten sich zuletzt kritisch zu dem Vorhaben.
Vor der tatsächlichen Eröffnung eines Verfahrens könnten sie möglicherweise dann doch zurückschrecken. Selbst bei einem Erfolg im Repräsentantenhaus hätte über eine Amtsenthebung des Präsidenten danach die andere Kongresskammer, der Senat, zu entscheiden. Dort haben Bidens Demokraten eine knappe Mehrheit. Dass der Präsident am Ende schuldig gesprochen und des Amtes enthoben werden könnte, gilt daher bislang als ausgeschlossen.
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Bidens Sohn Hunter im Fokus
Von etlichen Republikanern wird der Präsident immer wieder in Verbindung zu den Geschäften seines Sohnes Hunter Biden gebracht. Am Mittwochmorgen (Ortszeit) stellte sich Hunter Biden, der sich unter anderem wegen möglicher Steuerdelikten vor Gericht verantworten muss, vor den US-Kongress und bot an, in einer öffentlichen Anhörung zu den Amtsenthebungsermittlungen gegen seinen Vater auszusagen.
Die Republikaner hatten ihn vorgeladen, er sollte hinter verschlossenen Türen aussagen. Dies lehnte er aus strategischen Gründen aber ab. "Lassen Sie mich so deutlich wie möglich sagen, dass mein Vater nicht finanziell an meinen Geschäften beteiligt war", betonte Hunter Biden.
Der frühere US-Präsident
Inzwischen läuft ausserdem der Wahlkampf für die nächste Präsidentenwahl, bei der Biden und Trump Kandidaten ihrer Parteien werden wollen. Trump ist mitten im Wahlkampf mit vier Anklagen in Strafverfahren konfrontiert - zwei davon im Zusammenhang mit seinen Versuchen, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 nachträglich umzukehren. (dpa/mbo)
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