Washington - Kurz nach der Begnadigung aller Straftäter der Kapitol-Attacke durch den neuen US-Präsidenten Donald Trump sind die ersten Verurteilten auf freiem Fuss. Aus der Datenbank der US-Behörde, die für die Bundesgefängnisse zuständig ist, geht hervor, dass mehrere Häftlinge noch am Montag - also am Tag von Trumps Vereidigung und der Verkündung seiner Begnadigungsaktion - freigelassen wurden. Am Tag danach folgten weitere.
Auch Beschuldigte mit besonders hohen Haftstrafen sind inzwischen frei, etwa der Gründer der rechtsradikalen Gruppe "Oath Keepers", Stewart Rhodes, der nach dem Angriff auf den US-Kongress unter anderem wegen "aufrührerischer Verschwörung" zu 18 Jahren Haft verurteilt worden war. Dies ist ein Straftatbestand, der in der Justizgeschichte des Landes nur sehr selten zum Einsatz kam. Rhodes war gemeinsam mit Mitangeklagten vorgeworfen worden, ein Komplott geschmiedet zu haben - mit dem Ziel, den Machtwechsel nach der Präsidentenwahl 2020 mit Gewalt zu verhindern.
Die höchste Strafe im Zusammenhang mit der Kapitol-Attacke hatte der frühere Anführer der rechtsradikalen Gruppe "Proud Boys", Henry "Enrique" Tarrio, bekommen: 22 Jahre Haft, ebenfalls wegen "aufrührerischer Verschwörung". Seine Mutter schrieb auf der Plattform X, auch ihr Sohn sei nun in Freiheit. Sie pries ihn als noblen Patrioten und rief auf, ihn "aufzubauen" nach seiner Haft.
Der Gewaltausbruch von damals
Anhänger des damals abgewählten Präsidenten
Unmittelbar nach seiner Rückkehr an die Macht hatte Trump am Montag als eine seiner ersten Amtshandlungen alle Verurteilten von damals begnadigt. Er erliess die Haftstrafen von 14 Verurteilten, die nun als verbüsst gelten. Dabei geht es um verschiedene Mitglieder der "Proud Boys" und "Oath Keepers". Für alle anderen der mehr als 1.100 Menschen, die bislang im Zusammenhang mit der Kapitol-Attacke verurteilt wurden, sprach Trump umfassende und bedingungslose Begnadigungen aus und ordnete an, sie "unverzüglich" freizulassen. Ausserdem wies er das Justizministerium an, Hunderte noch offene Strafverfahren in dem Fall einzustellen. © Deutsche Presse-Agentur
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