Der Bundesrat hat über die Ventilklausel für EU-Bürger entschieden. Diese wird für die EU-8 verlängert und auch auf die alten EU-Länder ausgedehnt.

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Der Bundesrat hat entschieden, die Ventilklausel anzurufen. Diese kann in Kraft treten, wenn die Zuwanderung zu stark zunimmt. In Zukunft sollen die Beschränkungen auch auf die alten EU-Länder angewendet werden und nicht wie bisher auf die neuen EU-Staaten - jedoch unter Vorbehalt, dass der Schwellenwert für die Bewilligung bis Ende Mai erreicht wird. Aktuelle Daten sollen jedoch darauf hindeuten.

Für die neuen EU-Länder (EU-8) wird die Begrenzung für die B-Bewilligungen, die fünf Jahre gültig sind, fortgesetzt. Verzichtet wird auf eine Beschränkung der Kurzaufenthaltsbewilligungen L. Die Kontingentierung auf 2.180 B-Bewilligungen für die EU-8-Staaten sowie 53'700 B-Bewilligungen für die EU-17-Staaten wird während eines Jahres gelten.

In einer Mitteilung des Bundesrats heisst es, dass die Ventilklausel als eine Massnahme unter vielen anderen dazu beitragen soll, die Zuwanderung wirtschafts- und gesellschaftsverträglich zu gestalten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Instrument der Ventilklausel nur kurzfristig wirken kann und weitere langfristig wirkende Massnahmen notwendig sind.

Die EU wird auf die Entscheidung wohl nicht mit Freude reagieren. In der Pressekonferenz wies Bundesrätin Sommaruga auf die guten Beziehungen hin - der Beschluss sei kein unfreundlicher Akt gegenüber der EU. "Die EU ist und bleibt unser wichtigster Partner, wir sind und wir bleiben Freunde, selbstverständlich auch nach diesem Entscheid", zitiert "srf.ch" Sommaruga. (rs)

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