Nach § 219a des Strafgesetzbuches dürfen in Deutschland Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nicht genauer darüber informieren. Die Giessener Ärztin Kristina Hänel setzt sich für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen ein. (Teaserbild: iStockphoto/September15)