Am 22. September entscheidet die Schweiz an einer Volksabstimmung über die Aufhebung der Wehrpflicht, das Epidemiengesetz und die Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops. Doch was steckt hinter den einzelnen Initiativen?

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An der Volksabstimmung am 22. September stimmen Sie unter anderem darüber ab, ob die Schweiz wirklich noch eine Wehrpflicht braucht. Auch die Öffnungszeiten von Shop ins Tankstellen und Raststätten wird ein grosses Thema sein - ebenso wie die Frage, wie Bund und Parlament künftig mit Epidemien und Impfungen umgehen. Damit Sie für diesen Entscheid gewappnet sind, erklären wir Ihnen die Inhalte und Konsequenzen der einzelnen Punkte.

Volksinitiative "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht"

Diese Initiative will erreichen, dass niemand mehr verpflichtet werden kann, Militärdienst zu leisten. Die Armee soll künftig also aus Männern und Frauen bestehen, die ihren Militärdienst freiwillig leisten, ebenso wie den Zivildienst. Wer Dienst leistet, soll einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall erhalten.

Personen, die Dienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder sogar sterben, müssten der Initiative zufolge Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes haben, beziehungsweise ihre Angehörigen. SP, CSP und GPS setzen sich für die Volksinitiative ein.

Abstimmung über das Epidemiengesetz

Das Epidemiengesetz sieht vor, dass übertragbare Krankheiten frühzeitig erkannt, verhütet und bekämpft werden können. Diese haben in den vergangenen Jahren weltweit stark zugenommen und die öffentliche Gesundheit gefährdet. Laut Bundesrat Alain Berset stammt das geltende Gesetz der Schweiz aus dem Jahr 1970 und bedarf daher dringend einer Überarbeitung.

Eine zentrale Massnahme zur Verhütung von ansteckenden Krankheiten bleiben Impfungen. Die heutige, bewährte Impfpraxis wird weitergeführt. Einen Impfzwang für Schweizer soll es nicht geben. Auf Wunsch der Kantone wurden ausserdem die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen klarer geregelt. Die neu definierte Zusammenarbeit ermöglicht es den Behörden, Krisensituationen wirksamer zu bewältigen.

Für ein Impfobligatorium bräuchte es eine absolute Krisensituation, wie die Schweiz sie seit der Spanischen Grippe 1918 nicht mehr hatte. Das Obligatorium gilt Berset zufolge auch nur für einzelne Personengruppen, die andere Menschen durch eine Ansteckung in ernsthafte Gefahr bringen könnten - also etwa Pflegepersonal in Spitälern. Gegen das neue Gesetz wurde das Referendum ergriffen, das alle Parteien ausser SVP und EDU befürworten.

Abstimmung über Öffnungszeiten von Tankstellenshops

Diese Vorlage schafft eine arbeitsgesetzliche Grundlage, damit Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr neu rund um die Uhr Personal beschäftigen dürfen. Schon heute dürfen Tankstellen und Tankstellenbistros rund um die Uhr geöffnet sein - den Shops ist der Verkauf zwischen 1.00 und 5.00 Uhr jedoch untersagt.

Das Waren- und Dienstleistungsangebot müsste bei einer Änderung des Arbeitsgesetzes in erster Linie auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet sein - nicht darüber hinaus. Es würde sich so nach Angaben des Eidgenössischen Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) nur um eine geringfügige Ausweitung der Nachtarbeit handeln, die im Interesse der Kundschaft für Arbeitnehmer zumutbar wäre. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, das die Parteien spaltet. SVP, FDP, CVP, GLP, BDP und Lega setzen sich für dieses Referendum ein - SP, EVP, CSP, GPS und EDU lehnen ab.

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