Die Ständeratskommission hat einige Ideen, wie man die Masseneinwanderungsinitiative umsetzen könnte. Beim Chef des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit, Bruno Sauter, stossen diese auf wenig Gegenliebe.

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Geht es nach der Ständeratskommission, sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, eine bestimmte Zahl an von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vermittelten Kandidaten anzuhören. Der Vorschlag stammt von FDP-Ständerat Philipp Müller.

Gelten sollte die Regelung für Berufsgruppen mit hoher Arbeitslosigkeit. Die Firmen müssten dem Vorschlag zufolge eine Ablehnung der Kandidaten schriftlich begründen - für den Chef des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit, Bruno Sauter, ein Ding der Unmöglichkeit.

"Bevor wir eine Person an ein Vorstellungsgespräch schicken würden, müssten wir den Arbeitgeber fragen, ob sie aufgrund der objektiven, formalen Kriterien – etwa Ausbildung oder Sprachkenntnisse – überhaupt infrage kommt", führt Sauter in einem Interview mit der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ) aus.

Nur bei einer positiven Antwort könnte das RAV die Person verpflichten, ans Vorstellungsgespräch zu gehen. Der Arbeitgeber stünde dann vor einem Problem: "Wenn er jemanden nicht einstellen will, müsste er eine subjektive Begründung für die Absage finden – objektiv war die Person ja geeignet. Und wir müssten dann überprüfen, ob diese Begründung plausibel ist", erläutert Sauter, der auch für die RAV verantwortlich ist.

Strafen für nicht korrekt begründete Ablehnung

Mit der Massnahmen möchte die Ständeratskommission mehr arbeitslose Inländer vermitteln und die Zuwanderung aufgrund attraktiver Gesamtarbeitsverträge in einigen Branchen begrenzen. Für Bruno Sauter ist das grösste Problem die drohende Zahl von Klagen und Rechtsfällen.

"Für die Arbeitgeber wäre das brutal. Nur schon fünf Vorstellungsgespräche zu führen, ist ein grosser Aufwand", erklärt Sauter. Wenn eine Absage nicht korrekt begründet sei, drohe eine Busse von bis zu 40.000 Franken. "Für kleinere Betriebe wäre das existenzbedrohend", sagt Sauter. "Klagen von Personen, die sich diskriminiert fühlten, wären so sicher wie das Amen in der Kirche."

Positiv sieht der Zürcher den jüngsten Vorstoss des Nationalrats: Dieser will Unternehmen verpflichten, offene Stellen an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. So würden die Ämter stets in Kenntnis bleiben über offene Stellen, und der Kontakt zu den Arbeitgebern würde intensiviert.

Auf diese Weise könnte die Qualität und die Kompetenz bei der Vermittlung laufend verbessert werden. "Das wäre ein Mehrwert sowohl für uns wie auch für die Stellensuchenden und die Arbeitgeber", sagte Sauter der NZZ. (arg/ank)

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