In Hamburg steht die Wahl zur Bürgerschaft an. Worüber wird dort genau abgestimmt? Wer ist wahlberechtigt? Und wer sind die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der wichtigsten Parteien? Alle Fragen und Antworten im Überblick.

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Wann ist die Bürgerschaftswahl in Hamburg?

Die Wahl zur 23. Hamburgischen Bürgerschaft findet am Sonntag, dem 2. März 2025 statt. Damit werden die Hamburgerinnen und Hamburger bereits eine Woche nach der Bundestagswahl (am 23. Februar) erneut zur Wahlurne gebeten.

Worüber wird bei dieser Wahl entschieden?

Bei der Wahl bestimmen die Hamburger die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft. Da Hamburg ein Stadtstaat ist, fungiert die Bürgerschaft als Parlament der Stadt und des Bundeslandes zugleich. In ihrer Funktion entspricht sie in etwa den Landesparlamenten der Flächenstaaten. Zu ihren Aufgaben gehören die Gesetzgebung, die Kontrolle der Regierung und die Festlegung des Haushalts.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle,

  • die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
  • die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben

Wie viele Stimmen hat jeder Wähler?

Hamburg hat ein recht ungewöhnliches Wahlsystem. Dabei darf jeder bis zu zehn Stimmen vergeben:

  • fünf Stimmen für die Landesliste
  • fünf Stimmen für die Wahlkreislisten

Diese Stimmen können beliebig verteilt werden. Man kann sie zum Beispiel “kumulieren“, also seine Lieblingskandidatin oder -kandidaten stärken und ihm alle fünf Stimmen geben. Genauso könnte man die Stimmen auf verschiedene Kandidatinnen und -kandidaten und sogar verschiedene Parteien verteilen. Dies nennt sich “panaschieren“.

Das Hamburger System mit zehn Stimmen soll durch seine Flexibilität die Vielfalt der Kandidatinnen und Kandidaten stärken. Die meisten anderen Bundesländer nutzen allerdings einfachere Systeme mit einer oder zwei Stimmen. Lediglich Bremen setzt auf ein ähnliches Prinzip wie Hamburg.

Das sind die Parteien und Spitzenkandidatinnen und -kandidaten

Der SPD-Politiker Peter Tschentscher ist seit sieben Jahren Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg. Er steht einer Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor.

Die wichtigsten Parteien und ihre Spitzenkandidatinnen und -kandidaten sind:

  • SPD: Peter Tschentscher
  • Bündnis 90/Die Grünen: Katharina Fegebank
  • CDU: Dennis Thering
  • Die Linke: Cansu Özdemir
  • FDP: Katarina Blume
  • AfD: Dirk Nockemann
  • BSW: Jochen Brack

Neben diesen grossen Parteien treten weitere kleinere Parteien und Gruppierungen – meist ohne Spitzenkandidatinnen und -kandidaten – zur Wahl an.

Ab wann kann man die Briefwahlunterlagen beantragen?

Wer am Wahltag verhindert ist, kann die Briefwahl nutzen. Die zugehörigen Unterlagen können seit dem 20. Januar 2025 auf dem Serviceportal der Stadt Hamburg beantragt werden.

Bis wann ist Briefwahl möglich?

Entscheidend ist hierbei, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahltag, dem 2. März 2025 um 18:00 Uhr, bei der zuständigen Stelle eingegangen sind. Damit dies funktioniert, wird deshalb empfohlen, die Unterlagen so früh wie möglich abzuschicken – insbesondere wenn man im Ausland wohnt.

Ab wann haben die Wahllokale geöffnet?

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Was tun, wenn man die Wahlbenachrichtigung verloren hat?

Die Wahlbenachrichtigung hat vor allem die Funktion, die bevorstehende Wahl anzukündigen und wichtige Informationen zur Teilnahme zu übermitteln. Doch man kann auch ohne die Benachrichtigung zur Wahl gehen. Wichtig ist, sich ausweisen zu können. Mit dem Personalausweis oder Reisepass kann man dann beim jeweils zuständigen Wahllokal seine Stimme abgeben.

Verwendete Quellen

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