FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache macht seine Ankündigung wahr und geht gerichtlich gegen den Ausgang der Bundespräsidentenwahl vor. Der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass ein entsprechendes Dokument vorliegt.

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Heinz-Christian Strache hat entschieden: Die FPÖ ficht den Ausgang der Bundespräsidentenwahl - konkret der Stichwahl - an. Der Parteichef bestätigte auf einer Pressekonferenz einen entsprechenden Bericht der Austria Presse Agentur (APA).

Die Formvorschriften für eine Bundespräsidentenwahl seien deshalb so streng geregelt, "um Manipulationen im Ansatz zu verhindern", reichten aber dennoch "nicht ansatzweise aus", sagte Strache. Man müsse kein Verschwörungstheoretiker sein, um "ein schlechtes Bauchgefühl zu haben".

Konkret habe man drei Anfechtungen eingebracht, erläuterte Strache: eine seitens der FPÖ, eine seitens des betroffenen Kandidaten Norbert Hofer sowie eine Anfechtung eines Wählers.

Keine Anfechtung um der Anfechtung willen

Der FPÖ-Chef betonte einmal mehr, es gehe nicht um eine Anfechtung der Anfechtung willen. "Wir sind keine schlechten Verlierer", sagte Strache - es gehe vielmehr "um die Grundfesten der Demokratie". Man sei "dem Rechtsstaat verpflichtet" und habe "unzählige eidesstattliche Hinweise" erhalten.

Konkret seien die Vorschriften in 84 von 117 Wahlbezirken "in unterschiedlicher Qualität" und "mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Wahlmanipulation" verletzt worden, erklärte Jurist Rüdiger Schender (FPÖ), der mit Strache und Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) vor die Medien trat.

Böhmdorfer: "Gibt Systemfehler"

Dieter Böhmdorfer bekräftigte, dass die FPÖ "ganz seriös und eingebettet in die Verfassungslage" gehandelt habe. Einige Hinweise seine im Antrag nicht enthalten, weil man sie wohl nicht beweisen könne.

Der ehemalige Justizminister monierte "Systemfehler", das österreichische Wahlsystem sei "fatal falsch und fehleranfällig" und es gebe "schwere Mängel im Briefwahlsystem".

VfGH: Anfechtung ist eingelangt

Die Anfechtung sei bereits beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt, bestätigte Sprecher Christian Neuwirth auf Anfrage der APA. Sie sei sehr umfangreich - Strache als Zustellungsbevollmächtigter habe 150 Seiten eingereicht.

Neuwirth zufolge befinden sich in dem Dokument teils bekannte, teils neue Vorwürfe. Unter anderem gehe es um den Umgang mit den Wahlkarten.

Wie geht es weiter?

Mit einer Wahlanfechtung muss sich der Verfassungsgerichtshof befassen. Der Antrag der FPÖ hat auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens zu lauten.

Damit der VfGH die Sache prüft, müssen die monierten Fehler geeignet sein, den Ausgang der Wahl zu beeinflussen - also dazu zu führen, dass Norbert Hofer statt Alexander Van der Bellen vorne liegt.

Sofern relevante Verstösse gegen die Wahlordnung vorliegen und entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis haben, kann der VfGH das gesamte Wahlverfahren oder Teile davon für nichtig erklären.

Muss die Wahl wiederholt werden?

Ein somit für rechtswidrig erklärter Teil der Wahl müsste damit wiederholt werden - nicht aber zwangsläufig die gesamte Wahl. Möglich ist etwa, dass beispielsweise die Stimmauszählung wiederholt werden muss.

In der Stichwahl vom 22. Mai hatte sich der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen mit 30.863 Stimmen gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer durchgesetzt. Das amtliche Ergebnis wurde am 1. Juni bekannt gegeben.

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