Alle vier Jahre wählt der deutsche Bundestag einen neuen Bundeskanzler. Alle Informationen wie der Bundeskanzler genau gewählt wird und welche Aufgaben er erfüllen muss, erfahren Sie hier.
„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist sie zu gestalten.“ (
So wird der deutsche Bundeskanzler gewählt
In Deutschland wird der Bundeskanzler nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Mitgliedern des Bundestages.
Dies geschieht auf Vorschlag des Bundespräsidenten, der sich zuvor intensiv mit den Partei- und Fraktionsspitzen berät. In der Regel wird der Kanzlerkandidat der stärksten Fraktion als Bundeskanzler vorgeschlagen.
Bislang stammten alle Kandidaten aus den Reihen der CDU oder der SPD. Um sein Amt antreten zu können, braucht der Kandidat die absolute Mehrheit (mehr als 50 Prozent) der Stimmen im Bundestag.
Für den Fall, dass keine absolute Mehrheit zustande kommt, gibt es die Möglichkeit einer zweiten Wahlphase. In dieser können alternative Kandidaten vorgeschlagen werden.
Wird erneut keine absolute Mehrheit erreicht, geht es in eine dritte Wahlphase, bei der die relative Mehrheit an Stimmen für die Wahl ausreicht. Allerdings wurde bisher jeder deutsche Bundeskanzler in der ersten Wahlphase gewählt.
Ist der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt, wird er vom Bundespräsidenten ernannt und vor dem Bundestag vereidigt. Die Eidformel lautet wie folgt:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ (Art. 56 GG)
Die religiöse Bekundung am Ende des Eids ist optional und kann weggelassen werden, was bisher nur
Die Aufgaben des deutschen Bundeskanzlers
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist der politisch mächtigste Amtsträger der Bundesrepublik.
Zwar steht er in der protokollarischen Rangfolge erst an dritter Stelle nach dem Bundespräsidenten und dem Bundestagspräsidenten: Was seine Kompetenzen betrifft, ist er den beiden ranghöheren Amtsträgern aber überlegen.
Ist der Bundeskanzler vom Bundestag in sein Amt gewählt, liegt es in seiner Verantwortung, das Bundeskabinett zu bilden. Er ist dazu befugt, die Anzahl der Ministerien sowie ihre Zuständigkeiten festzulegen und die Bundesminister vorzuschlagen.
Ernannt werden diese vom Bundespräsidenten. Bundeskanzler und Bundesminister bilden zusammen die Regierung.
Ausserdem ist der Bundeskanzler für die Ernennung seines Stellvertreters zuständig. Dies geschieht ohne Mitwirkung des Bundespräsidenten.
Der sogenannte Vizekanzler kommt meist aus den Reihen des Koalitionspartners, dies ist aber nicht zwingend. Traditionell übernimmt der Aussenminister das Amt des stellvertretenden Bundeskanzlers, aber auch dies ist keine verbindliche Regelung.
Der Bundeskanzler hat das Recht, grundlegende Richtungsentscheidungen zu treffen. Allerdings agieren die Bundesminister in ihren Ressorts eigenverantwortlich (Ressortprinzip), sodass der Bundeskanzler dort nicht ohne Weiteres eingreifen kann.
Bei Unstimmigkeiten wird per Mehrheitsbeschluss des Kollegiums entschieden (Kollegialprinzip). Dem muss der Bundeskanzler sich beugen.
Die besondere Stellung des deutschen Bundeskanzlers zeigt sich am deutlichsten bei der sogenannte Richtlinienkompetenz.
Sie besagt, dass er die Richtlinien für die Regierungspolitik bestimmt, indem er die Grundlinien der Innen- und Aussenpolitik festlegt. Wie autoritär er diese Kompetenz ausübt, hängt nicht zuletzt davon ab, welches Mass an Vertrauen er innerhalb seiner Regierung geniesst.
Letztlich ist auch er an bestimmte Regeln gebunden. Zudem muss er auf die Belange der Ministerien und Koalitionspartner Rücksicht nehmen.
Konstruktives Misstrauensvotum und Vertrauensfrage
Was passiert, wenn Bundeskanzler und Bundestag nicht mehr an einem Strang ziehen? Dann stehen zwei Optionen zur Wahl: Der Bundestag kann das konstruktive Misstrauensvotum aussprechen, wenn er die Politik des Bundeskanzlers für nicht mehr tragbar hält.
Die Entscheidung trifft der Bundespräsident. Er darf allerdings nur handeln, wenn mindestens ein Viertel der Abgeordneten im Bundestag den Antrag unterschrieben haben und ein Nachfolger für das Amt des Bundeskanzlers vorgeschlagen wurde.
Dies soll die Kontinuität der Regierung gewährleisten. Zu einem konstruktiven Misstrauensvotum kam es in Deutschland bisher zweimal (1972: Willy Brandt, 1982: Helmut Schmidt).
Hat der Bundeskanzler den Eindruck, dass der Bundestag seine Politik nicht mehr unterstützt, kann er die Vertrauensfrage stellen. Diese kann er auch an einen Sachantrag oder Gesetzentwurf koppeln.
Dann stimmt der Bundestag darüber ab, ob er weiterhin hinter der Politik des Bundeskanzlers steht oder ob er ihm das Vertrauen entzieht. Erhält der Bundeskanzler die absolute Mehrheit der Stimmen, hat er die Gewissheit, seinen Weg mit Unterstützung des Bundestags weiterverfolgen zu können.
Erhält er nicht die erforderlichen Stimmen, kann er Folgendes unternehmen:
- Er zieht keine verfassungsrechtlichen Konsequenzen.
- Er schlägt dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen, was bei Stattgabe zum Ende seines Amtsverhältnisses und zur Neuwahl des Bundestags führt.
- Er beantragt beim Bundespräsidenten den Gesetzgebungsnotstand, der nur mit Einverständnis des Bundesrats ausgerufen werden kann. Damit wird dem Bundestag für sechs Monate die Handlungsmacht entzogen.
Die Vertrauensfrage wurde bisher fünfmal gestellt (1972: Willy Brandt, 1982: Helmut Schmidt, 1982: Helmut Kohl, 2001 und 2005: Gerhard Schröder).
Deutsche Bundeskanzler seit 1949
Wer ist der Bundeskanzler? Seit dem 22. November 2005 steht eine Bundeskanzlerin an der Spitze der Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
Vor der Bundeskanzlerin waren sieben Männer mit den Regierungsgeschäften der Bundesrepublik betraut. Alle standen vor unterschiedlichen Herausforderungen und prägten mit ihrer Politik die Geschehnisse ihrer Zeit.
Liste der sieben deutschen Bundeskanzler vor Angela Merkel:
- Gerhard Schröder (1998–2005), SPD
- Helmut Kohl (1982–1998), CDU
- Helmut Schmidt (1974–1982), SPD
- Willy Brandt (1969–1974), SPD
- Kurt Georg Kiesinger (1966–1969), CDU
- Ludwig Erhard (1963–1966), CDU
- Konrad Adenauer (1949–1963), CDU
Am 24. September 2017 wird erneut gewählt. Voraussichtlich wird der Kanzlerkandidat einer der grössten Parteien das Rennen um das Amt des nächsten deutschen Bundeskanzlers machen: Angela Merkel von der CDU oder Martin Schulz von der SPD.
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