Abschaffen oder behalten? Die Diskussion um den Solidaritätszuschlag flammt immer wieder auf. Jetzt ist die Debatte ein Kernpunkt im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017. Wir haben die wichtigsten Fakten zum Soli und die Positionen der Parteien dazu zusammengefasst.

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Für den deutschen Fiskus ist der Solidaritätszuschlag seit 26 Jahren eine Einnahmequelle. In naher Zukunft könnte sich das allerdings ändern.

Denn im Zuge der Bundestagswahl ist einmal mehr die Diskussion um seine Abschaffung ausgebrochen. Dabei stellen mehrere Parteien das Ende des Solidaritätszuschlages in Aussicht.

Für den Steuerzahler könnte das eine lang ersehnte Erleichterung bedeuten.

Was ist der Solidaritätszuschlag (Soli)

Der auch als "Soli" bezeichnete Solidaritätszuschlag, ist eine sogenannte Zuschlagsteuer. Das heisst, er bemisst sich an der Höhe anderer Steuersätzen.

Beim Soli sind das die Einkommens-, die Kapitalertrags- und die Körperschaftssteuer. Der aktuelle Regelsatz des Solis beträgt 5,5 Prozent.

Für normale Arbeitnehmer hängt seine Höhe also von der jeweils abzuführenden Lohnsteuer ab. Bei einer Lohnsteuer von beispielsweise 150 Euro, würden für den fiktiven Arbeitnehmer also sieben Euro Soli anfallen.

Prinzipiell muss jeder erwerbstätige Deutsche den Soli bezahlen. Nur Geringverdiener, deren Lohnsteuer jährlich einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, sind vom Soli befreit.

Diese Grenze liegt für die Lohnsteuerklassen I, II, IV und VI bei 972 und für die Lohnsteuerklasse III bei 1.944 Euro pro Jahr.

Das entspricht in etwa einem monatlichen Brutto von 1.444 (in Lohnsteuerklasse I) bis 2.726 Euro (in III). Ab diesen Beträgen wird er anteilig, ab etwa 1.600 Euro/Monat (in I) beziehungsweise 3.100 Euro/Monat in voller Höhe erhoben.

Oft kritisiert, nie abgeschafft

1991 hatte Deutschland sich bereit erklärt, einen Teil der Kosten des Zweiten Golfkrieges zu übernehmen. Um diese Kosten zu decken wurde der Soli eingeführt. Zudem sollten mit den Einnahmen Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa, sowie die neuen Bundesländer unterstützt werden.

Ursprünglich war der Solidaritätszuschlag auf ein Jahr befristet, weswegen seine Erhebung nach 1992 zunächst ausgesetzt wurde. 1995 wurde er allerdings wieder eingeführt um die Kosten der Wiedervereinigung mitzutragen.

Allerdings wurde immer wieder betont, dass der Soli nicht dauerhaft erhoben werden würde. Doch mittlerweile gehört er (mit Abzug von 1993 und 1994) seit 24 Jahren zum deutschen Steuersystem.

Wegen seiner ursprünglichen Funktion wird der Soli in der Öffentlichkeit oftmals als Zuschuss des Westens an den Osten verstanden und mit dem "Solidarpakt" verwechselt.

Das ist faktisch aber alleine deshalb schon nicht richtig, weil er von allen Deutschen die einer geregelten Arbeit nachgehen gezahlt wird. Ausserdem stehen die Einnahmen des Solidaritätszuschlags einzig dem Bund zu. Dieser kann frei entscheiden, was genau mit dem Geld passiert.

Der Soli kann also zur Unterstützung der neuen Bundesländer eingesetzt werden, muss es aber nicht. Dieser Umstand plus seine lange Laufzeit sorgten dafür, dass der Solidaritätsbeitrag immer wieder kritisiert wurde.

Dabei wurde auch immer infrage gestellt, ob die Zusatzabgabe mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Das wurde vom Bundesverfassungsgericht aber im Jahr 2010 bestätigt. Gleichzeitig heisst es aber auch, dass der Soli als Ergänzungsabgabe nicht dauerhaft erhoben werden soll.

Da der Solidarpakt II ebenso wie die bisherige Regelung zum Länderfinanzausgleich im Jahr 2019 ausläuft, steht wohl auch das Ende des Solis an.

Die Pläne der Parteien zum Soli

In den Wahlprogrammen der Grünen, der Linken und der AfD findet sich nichts zum Thema Solidaritätszuschlag. Union, SPD und FDP sprechen sich hingegen für seine Abschaffung aus.

Unterschiede gibt es nur bis wann und wie genau das geschehen soll. Die Union will den "Soli" ab 2020 schrittweise "schnellstmöglich" abschaffen. Das soll bis 2021 eine Entlastung von jährlich rund 4 Milliarden Euro bringen.

Bis wann CDU und CSU die Abschaffung vollendet haben wollen ist unklar. Ursprünglich hatte die Union 2030 als Enddatum angegeben. In ihrem Wahlprogramm ist davon aber keine Rede mehr.

Die SPD verspricht den Wegfall ab 2020 zunächst für untere und mittlere Einkommen, wodurch Steuerzahler Experten zufolge etwa 7,9 Milliarden Euro weniger im Jahr zahlen.

Die Partei selbst gibt in ihrem Wahlprogramm ein Entlastungsvolumen von etwa 10 Milliarden Euro an. Nach zwei oder vier Jahren soll der "Soli" laut SPD-Plan für alle wegfallen.

Wenn es nach dem Willen der FDP geht, soll der Solidaritätszuschlag schon bis Ende 2019 abgeschafft werden. Im selben Jahr läuft auch der Solidarpakt II aus. Mit dessen Ende sei laut der FDP "die Erhebung des Solidaritätszuschlags nicht mehr zu rechtfertigen".

(mit Material der dpa)
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