Manche Meinungen sind nicht nur unerträglich, sondern auch verboten. Mit den Worten "Hängt die Grünen" machte die rechtsextreme Partei "Der dritte Weg" kürzlich Wahlkampf. Das ist nicht nur ein Aufruf zu Gewalt, der im Wahlkampf nichts zu suchen hat. Die Aussage hetzt auf, gefährdet die öffentliche Sicherheit und stört den öffentlichen Frieden.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Meinungsfreiheit schützt nicht vor Strafe

Die Meinungsfreiheit hilft nicht weiter, wenn man per Mordaufruf, den man verbrämen möchte, gegen das Strafrecht verstösst. So entschieden Gerichte in Sachsen und Bayern zu den Plakaten des "Dritten Weges" zu recht. Dass Gerichte auch anders werten können, zeigt ein anderer Fall aus Sachsen. Dort hatte die Satirepartei "Die Partei" Wahlwerbung mit dem Slogan "Nazis töten." gemacht. Das Verwaltungsgericht gestattete dies mit den besonderen Freiheiten im politischen Meinungskampf.

Verbotene Angriffe sind unabhängig von ihrer Herkunft verboten

Die letztgenannte Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Beide Slogans sind doppeldeutig und können als böswillig gedeutet werden. Satire hin oder her. Jedenfalls ist es gleichermassen verboten, Grüne zu hängen und Nazis zu töten.

Neuer Straftatbestand schützt vor verhetzender Beleidigung

Dass es dem Gesetzgeber mit dem Schutz vor verhetzenden Beleidigungen ernst ist, zeigt ein neuer Straftatbestand. § 192 a StGB gilt seit dem 22.9.2021. Die Norm bestraft es, dass eine Person Inhalte an eine andere Person gelangen lässt, mit der sie diese wegen einer gesetzlich festgelegten Gruppenzugehörigkeit in ihrer Menschenwürde angreift. Geschützt sind die Gruppenmerkmale nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Orientierung, wegen derer man nicht beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden darf.

Hass braucht Fairness

Weltanschauungen sind auch dann geschützt, wenn sie extrem sind. Der Schutz wirkt in alle Richtungen und alle genannten Gruppen sind vor verhetzender Beleidigung geschützt. Wer dagegen verstösst, macht sich strafbar. Fairness und gleiches Recht für alle gelten auch dann, wenn man hasst. So lautet eine wichtige Botschaft.

Vorsicht: Täter kann jeder werden

Der Ton im Netz ist oft unerträglich. Künftig sollte jeder noch genauer auf das achten, was er sagt oder schreibt. Schliesslich macht man sich jetzt strafbar, wenn man schriftlich, per Mail, SMS oder Kommentar im Sozialen Netzwerk Beschimpfungen oder Verleumdungen an andere gelangen lässt. Von nun an heisst es also aufpassen, bevor man andere unaufgefordert verächtlich macht. Sonst drohen bei Strafantrag der betroffenen Person bis zu zwei Jahre Gefängnis.

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