Berlin - Nach der Einigung auf den 23. Februar kommenden Jahres als Datum der vorgezogenen Bundestagswahl ist nun der Kanzler am Zuge.
- Bundeskanzler
- Der Bundestag entscheidet 48 Stunden später über diesen Antrag.
- Der Kanzler schlägt nach Artikel 68 Grundgesetz Bundespräsident
- Steinmeier hat nun 21 Tage Zeit, um den Bundestag aufzulösen. Er ist nicht verpflichtet, dies zu tun.
- Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, setzt er zugleich den Termin für die Neuwahl an. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestags stattfinden.
- Üblicherweise folgt der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung für den Wahltermin. © Deutsche Presse-Agentur
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.