- Der Stadtrat Zürich hat beschlossen, Schweizer Bürgern etwas zurückzugeben.
- Künftig sollen Menschen, die Angehörige aus Alters- oder Krankheitsgründen pflegen, finanziell entlastet werden.
Einige Schweizerinnen und Schweizer leisten besonders ausserhalb ihrer regulären Arbeitszeiten viel: zu Hause bei ihren Angehörigen. Anerkannt wurde das bisher vor allen Dingen mit Worten. Doch nun sollen auch Taten folgen, wie es in einer Mitteilung des Stadtrates Zürich heisst.
Demnach soll es eine neue "Verordnung für die Mitfinanzierung verschiedener Entlastungsangebote für pflegebedürftige, ältere Menschen mit knappen finanziellen Mitteln" geben. Als Grund gibt der Stadtrat die steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen an. Mehr als die Hälfte der Schweizer sieht sich mit der Pflege ihrer Angehörigen konfrontiert. Den Wunsch, weiterhin zu Hause bleiben zu können, haben dennoch viele pflegebedürftige Menschen. Dem möchte der Stadtrat mit Entlastungsangeboten nachkommen.
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Bisher müssen Angehörige von alten und kranken Menschen, die Akut- und Übergangspflege in Anspruch nehmen, aber keine Zusatzleistungsansprüche haben, selbst für Betreuungs- und Hotelleriekosten aufkommen. Für Schweizer am finanziellen Limit ist das eine enorme Belastung.
Der Zürcher Stadtrat möchte an dieser Stelle ansetzen. "Mit der vorliegenden Verordnung über Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP) soll diese Finanzierungslücke nun geschlossen werden", heisst es in der Mitteilung.
Unter den Entlastungsangeboten befinden sich für Betroffene unter anderem vorübergehende Aufenthalte in Alters- und Pflegeheimen sowie Tages- oder Nachtaufenthalte. Hotellerie- und Betreuungskosten werden bis zu einem Tageshöchstanspruch (maximal 230 Franken) beziehungsweise einem maximalen jährlichen Anspruch (6.000 Franken) finanziert.
Generellen Anspruch auf die Entlastungsangebote haben Schweizer im Vorbezugsalter, die noch zu Hause leben. Zudem darf die Finanzierung solcher Angebote nicht bereits durch Zusatzleistungen gedeckt sein. Alle Angebote für Betroffene sind auf der kantonalen Alters- und Pflegeheimliste zu finden. © 1&1 Mail & Media/spot on news
"Pflege ist #NichtSelbstverständlich" von Joko und Klaas
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.