In mehreren TikTok-Videos heisst es, der Süssstoff Aspartam sei als krebserregend eingestuft worden und der Verkauf von Coca-Cola deswegen in der EU ab Mai verboten. Das ist offenbar erfunden. Das stimmt so nicht, Coca Cola wurde nicht verboten. Im Juli bewertete die WHO den Süssstoff neu und stuft ihn nun als "möglicherweise krebserregend" ein. Beim Beachten der maximal empfohlenen Tagesdosis gilt Aspartam jedoch weiterhin als unbedenklich.
"Ende von Coca-Cola in Europa": Diese Behauptung in einem TikTok-Video hat das Potenzial, Fans des Getränks in Panik zu versetzen. Angeblich sei der Verkauf in der EU ab Mai verboten, weil der Süssstoff Aspartam als krebserregend eingestuft worden sei, heisst es in dem Beitrag weiter. Darunter finden sich Hunderte Kommentare – von Menschen, die skeptisch sind, aber auch von solchen, die der Behauptung glauben.
Das stimmt s nicht: Es gibt keine Belege für ein angebliches Verbot des Getränks in der EU. Dass Aspartam von der EU als krebserregend eingestuft worden sei, stimmt nicht. Der Süssstoff ist in der EU und Deutschland seit Jahrzehnten als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Die WHO bewertete Aspartam im Juli 2023 neu und stuft ihn jetzt als "möglicherweise krebserregend" ein. Eine Tagesdosis von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gilt aber weiterhin als unbedenklich. Um diese Grenze zu überschreiten, müsste eine 60 Kilogramm schwere Person mehr als 18 Liter Cola light am Tag trinken.
Lebensmittelsicherheitsbehörde der EU bewertet Aspartam in momentan gebräuchlichen Mengen als unbedenklich
Der Süssstoff Aspartam ist in verschiedenen Lebensmitteln enthalten, etwa in einigen Süsswaren, Kaugummis oder Getränken. Klassische Coca-Cola ist gar nicht mit Aspartam, sondern mit Zucker gesüsst. Der Stoff findet sich aber in den Light- und Zero-Versionen des Getränks.
Anders als auf TikTok behauptet, ist Aspartam von der EU nicht als krebserregend eingestuft worden. Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat mehrfach wissenschaftliche Studien zu dem Süssstoff geprüft und kam zu dem Schluss, dass eine Menge von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht eine Dosis sei, die man täglich bedenkenlos aufnehmen könne. "Diese wissenschaftliche Einschätzung behält ihre Gültigkeit", erklärte uns ein Beamter der EU-Kommission auf Nachfrage per E-Mail.
Allein mit dem Trinken von zum Beispiel Cola light lässt sich diese empfohlene Tagesdosis normalerweise nicht überschreiten. In Deutschland gibt Coca-Cola auf seiner Unternehmenswebseite keine genauen Mengenangaben zu Aspartam an, aber auf der Schweizer Seite des Unternehmens heisst es, Cola light enthalte 130 Milligramm Aspartam pro Liter. Eine 60 Kilogramm schwere Person (unbedenkliche Tagesdosis: 40x60= 2400 Milligramm) müsste folglich mehr als 18 Liter Cola light am Tag trinken, um diese Grenze zu
überschreiten.
Die EFSA bewertet den Stoff Aspartam regelmässig neu, wenn Studien auf ein mögliches Risiko hindeuten: So etwa 2009, als eine Studie ein erhöhtes Krebsrisiko bei Ratten im Zusammenhang mit Aspartam feststellte. Die EFSA fand jedoch keine Hinweise, dass Aspartam krebserregend sei.
Im Jahr 2013 veröffentlichte die EFSA eine vollständige Risikobewertung zu Aspartam mit dem Ergebnis, dass "Aspartam und seine Abbauprodukte für die allgemeine Bevölkerung (einschliesslich Säuglingen, Kindern und Schwangeren) unbedenklich" seien. Eine Ausnahme bilden Menschen mit der Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie, die einen Abbaustoff des Süssungsmittels namens Phenylalanin meiden müssen. Lebensmittel, die Aspartam enthalten, sind in der EU daher zusätzlich mit dem Hinweis "Enthält eine Phenylalaninquelle" gekennzeichnet.
Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt bisher 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag als unbedenkliche Tagesdosis. Der Wert wurde von einer Expertenkommission, die die Gefährlichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen einschätzt, festgelegt. Diese Kommission nennt sich "Gemeinsamer FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe“ oder kurz JECFA.
Sowohl JECFA als auch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die ebenfalls zur WHO gehört, haben Aspartam 2023 neu bewertet. Am 14. Juli stufte IARC Aspartam als "möglicherweise krebserregend" ein. Die Einstufung erfolgte auf Grundlage "begrenzter Beweise“ für Krebs beim Menschen, insbesondere für eine Art von Leberkrebs, so die WHO in einer Mitteilung. JECFA hielt in ihrer Neubewertung an der bisherigen unbedenklichen Tagesdosis fest.
Sicherheit von Aspartam auch in Deutschland geprüft
In Deutschland ist Aspartam seit 1990 zugelassen. Zuletzt veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung im Februar 2023 eine Einschätzung, ob der vermehrte Konsum verschiedener Süssungsmittel, inklusive Aspartam, Gesundheitsrisiken berge. Das Institut kam zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Studien keine Gesundheitsbeeinträchtigung bestätigten. Es bemängelte jedoch, dass die aktuelle Datenlage zur gesundheitlichen Wirkung von Süssstoffen nicht für eine abschliessende gesundheitliche Risikobewertung ausreiche.
Britta Schautz von der Verbraucherzentrale Berlin wies auf unsere Nachfrage auf die Bewertung der EFSA hin, da die Zentrale selbst keine toxikologischen Einschätzungen abgeben könne. "Jedoch empfehlen wir generell, Zucker nicht einfach gegen Süssungsmittel auszutauschen, sondern lieber zu reduzieren."
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