Wasser ist nicht nur der beste Durstlöscher, sondern auch extrem wichtig für den menschlichen Organismus. Doch kann man Wasser ohne Bedenken aus der Leitung trinken? Auf diese Regeln sollte man achten.
Bereits ein geringer Wassermangel im menschlichen Körper kann zu gesundheitlichen Problemen wie Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit und Erschöpfung führen. Deshalb sollte man täglich mindestens 1,5 Liter Wasser trinken. Der Verbraucherzentrale zufolge hat Leitungswasser in Deutschland eine gute bis sehr gute Qualität und wenn man keine Bleileitungen zuhause hat, kann man es auch bedenkenlos trinken. Gemäss der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es jedoch ein paar Regeln, die man befolgen sollte, bevor man Wasser aus der Leitung trinkt.
30 Sekunden warten: So kann Leitungswasser getrunken werden
Laut Verbraucherzentrale ist es ratsam, das Wasser vor dem Trinken oder Kochen für eine gewisse Zeit laufen zu lassen, bis es kühl ausfliesst. Der Grund dafür sind demnach Keime oder Stoffe aus den Amaturen, die so mit dem Wasser aufgenommen werden. Daher gilt: Wenn der Wasserhahn länger als vier Stunden nicht in Gebrauch war, lieber zunächst etwa 30 Sekunden laufen lassen. Damit kein Wasser unnötig verschwendet wird, empfiehlt der Bundesverband ausserdem das erste Wasser aus dem Hahn fürs Giessen, Spülen oder Reinigen zu verwenden.
Blei und Legionellen in der Wasserleitung: Beim Vermieter nachfragen
Zur besonderen Vorsicht in Bezug auf die Wasserqualität rät die Verbraucherzentrale NRW bei möglichen verbauten Bleirohren. Diese kommen vor allem in vor 1973 gebauten Gebäuden vor. Um den Bleigehalt des Wassers herauszufinden, bieten sich im Baumarkt erhältliche Wassertests an. Bei Unsicherheiten sollten Mieterinnen und Mieter jedoch unbedingt in Rücksprache mit dem Hauseigentümer treten. Denn der muss Bleirohre austauschen, wenn sie den festgelegten Bleigrenzwert von 0,005 Milligramm pro Liter überschreiten.
In Deutschland gibt es klare Vorschriften im Umgang mit gesundheitsschädlichen Legionellen. "In Mehrfamilienhäusern mit zentralen Warmwasseranlagen, die über eine Speicherkapazität von mehr als 400 Liter verfügen, muss das Wasser regelmässig auf Legionellen untersucht werden", heisst es von der Verbraucherzentrale NRW. Vermieter und Vermieterinnen seien ausserdem dazu verpflichtet, über Ergebnisse von Wasserprüfungen zu informieren. "Mehrfamilienhäuser, in denen die Wohnungen über einen eigenen Boiler zur Wassererwärmung verfügen, sowie in Zweifamilienhäusern ist eine Gefahr von Legionellen allerdings eher unwahrscheinlich“, fügt der Bundesverband hinzu. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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