München (dpa/tmn) - Ohne würden weder Brot noch Senf gelingen: Trinkwasser gehört in viele Rezepturen. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln taucht das zugegebene Wasser aber nicht immer auf.
Denn nur wenn es beim fertigen Produkt mindestens fünf Prozent des gesamten Gewichts ausmacht, muss es auf der Packung angegeben werden - und zwar wie alle anderen verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils. Darauf weist der TÜV Süd hin.
Anders sieht das bei Fleisch oder Wurst, unverarbeitetem Fisch und Muscheln aus. Hier müssen Hersteller Wasser, das sie hinzufügen, immer deklarieren. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Fleisch und Fleischerzeugnisse legen zudem fest, wann Wasser zugegeben werden darf. Das ist etwa bei verschiedenen Brühwürsten der Fall. Mit Eis oder Wasser zugesetzte Salze sorgen hier für Schnittfestigkeit.
Fettreduzierte Produkte beinhalten oft mehr Wasser
Der Anteil des zugesetzten Wassers kann Lebensmittelkontrolleuren übrigens Hinweise auf die Qualität von Produkten geben: Ist zu viel Wasser drin, fällt der Gehalt an Proteinen und Fetten unter Umständen zu niedrig aus und das Lebensmittel entspricht nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei kalorien- oder fettreduzierten Light-Produkten kann der Wassergehalt allerdings höher sein als bei vergleichbaren Lebensmitteln ohne Light-Anspruch. Hier muss aber auf dem Etikett angegeben werden, dass beispielsweise Zucker oder Fett reduziert wurde.
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