Ärger mit dem Nachbar kann das eigene Leben zum Albtraum machen. Diese Störungen rechtfertigen eine Kündigung.

Mehr Ratgeber-Themen finden Sie hier

Ihre Nachbarn machen Ärger, beschimpfen Sie regelmässig – inklusive Beleidigungen? Das kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, da der Hausfrieden nachhaltig gestört wird, bewertet das Amtsgericht München (Az.: 417 C 4799/19), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

Kündigung nach Polizei-Einsatz

In dem verhandelten Fall wohnte ein Mieter seit 1992 in einer Ein-Zimmer-Wohnung. In jüngster Zeit war der Mann durch erhebliche Lärmbelästigungen unangenehm aufgefallen. Immer wieder hatte er dabei, wenn er Alkohol getrunken hatte, im Treppenhaus herumgeschrien, seine Nachbarn mit üblen Schimpfwörtern traktiert und gegen Wohnungstüren geschlagen. Eine Abmahnung änderte an diesem Verhalten nichts. Nachdem der Mieter dann auch noch zweimal von der Polizei mitgenommen wurde, weil er sich nicht beruhigen liess, kündigte ihm der Vermieter.

Dauer des Mietverhältnisses ist nicht relevant

Zu Recht: Nach der Beweisaufnahme war das Gericht überzeugt, dass der Mieter den Hausfrieden mit seinem Verhalten nachhaltig gestört hat. Besonders intensiv sei die Störung hier, weil der Mieter die Nachbarn rassistisch und sexistisch beleidigt habe, so das Gericht. Weil er wiederholt an die Türen der Nachbarn geschlagen habe, hätten sich ältere Bewohner nicht mehr aus ihrer Wohnung getraut, wenn sich der Mann im Treppenhaus aufgehalten habe. Die lange Dauer des Mietverhältnisses ändere an dieser Entscheidung nichts. (dpa/eee)

Nachbarschaftsstreit in Hamburg eskaliert und endet in Messerangriff

In Hamburg eskaliert ein Streit unter Nachbarn. Laut Polizei stritten sich die beiden Männer zunächst vor ihrem Wohnhaus, bevor einer ein Messer zückte.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.