Nürnberg - Wer erstmalig das Arbeitslosengeld II beantragen möchte, kann das auch online tun. Das geht seit Anfang Oktober zumindest in gut der Hälfte der 301 Jobcenter, die gemeinsam von Arbeitsagenturen und Kommunen betrieben werden. Dort kann neuerdings der Hauptantrag für das ALG II gestellt werden, bestätigt Christian Ludwig von der Bundesagentur für Arbeit.
Auf der Website der Agentur für Arbeit kann man sein zuständiges Jobcenter ermitteln und - sofern schon verfügbar - den Antrag stellen. Kundinnen und Kunden werden durch den Prozess hindurchnavigiert, es wird auch darauf hingewiesen, wenn noch etwas fehlt. So erübrigen sich spätere Nachfragen, so der Sprecher. Dokumente können direkt hochgeladen werden.
Im Laufe des November sollen die 150 noch fehlenden Jobcenter gemeinsamer Einrichtung nachziehen. Das ALG II muss immer beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Das ist je nach Wohnort eine gemeinsame Einrichtung von Bundesarbeitsagentur und Kommune oder eines kommunalen Trägers allein.
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