Elterngeld soll Vätern und Müttern helfen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Nach der Geburt eines Kindes unterstützt Elterngeld Familien, die durch die Betreuung ihres Kindes ein reduziertes Einkommen haben. Das Elterngeld löste 2007 das Erziehungsgeld ab und steht allen Elternteilen zu. Egal, ob sie vor der Geburt ihres Kindes berufstätig waren oder nicht.

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Elterngeld sollten Mutter oder Vater innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt ihres Kindes beantragen. Dafür braucht man die Geburtsurkunde des Kindes sowie die nötigen Nachweise über das bisherige Einkommen.

Wie lange der Zeitraum ist, in dem man Elterngeld beziehen kann, hängt davon ab, welche Art von Elterngeld man beantragt: Sogenanntes Basiselterngeld wird bis zu 12 Monate gezahlt, wobei zwei variable zusätzliche "Partnermonate" hinzukommen.

Falls man sich für Elterngeld Plus entscheidet, verdoppelt sich die Laufzeit der Elterngeldzahlungen. Hinzu kommt hier Partnerschaftsbonus, wodurch man vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus beziehen kann.

Wer kann Elterngeld beantragen?

Elterngeld können Mütter und Väter beantragen, die ihr Kind selbst betreuen und mit ihm gemeinsam in einem Haushalt leben.

Darüber hinaus gilt, dass der Elternteil in Deutschland leben muss und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten darf. Ob dabei Vater oder Mutter Elterngeld beantragen, ist ihnen frei überlassen. Alleinerziehende haben dabei denselben Anspruch auf Elterngeld wie zusammenlebende Elternpaare.

Auch Ehepartner, die das leibliche Kind ihrer Ehefrau oder ihres -mannes betreuen, haben Anspruch auf Elterngeld. Grosseltern können ebenfalls Elterngeld beziehen, wenn sie ihr Enkelkind in besonderen Fällen betreuen müssen. Zum Beispiel, wenn die leiblichen Eltern schwer krank, behindert oder gestorben sind.

Wann sollte man Elterngeld beantragen?

Für das Beantragen von Elterngeld gibt es eine Frist: Es kann erst ab der Geburt des Kindes beantragt werden und am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate. Das Elterngeld wird rückwirkend nur bis zu maximal drei Monaten gezahlt.

Man kann den Antrag auf Elterngeld im Nachhinein noch abgeben. Massgeblich für den Start der Zahlung ist das Datum des Eingangsstempels bei der Elterngeldstelle.

Wo kann man Elterngeld beantragen?

Der Antrag für Elterngeld wird bei der jeweiligen Elterngeldstelle eingereicht. Diese Stellen sind oftmals Bezirksämter. Welche Elterngeldstelle jeweils zuständig ist, kann man bei der Elterngeld-Beratungsstelle online erfahren.

Elterngeld online zu beantragen ist ebenfalls möglich, jedoch bislang nur in manchen Bundesländern wie zum Beispiel Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Weitere Informationen, um Elterngeld online zu beantragen, finden sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachdem man weiss, wo man Elterngeld beantragen muss, stellt sich die nächste grundlegende Frage für junge Eltern: Welche Formulare und Unterlagen benötige ich, um Elterngeld zu beantragen? Das Antragsformular für Elterngeld kann bei Elterngeldstellen, Gemeinde-Verwaltungen, den meisten Krankenkassen, bei der Geburtenstation im Krankenhaus oder online bezogen werden.

Zusätzlich zum Antragsformular gibt es weitere Unterlagen und Dokumente, die benötigt werden:

  • Geburtsurkunde im Original
  • Kopie des Personalausweises beider Elternteile
  • Bescheid über Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen
  • Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen aus nicht selbständiger Tätigkeit der letzten 14 Monate vor der Geburt des Kindes

Bei Verdiensten aus selbstständiger Arbeit muss der Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor Geburt des Kindes oder der letzte vorliegende Steuerbescheid eingereicht werden. Falls dieser nicht vorliegt, kann auch eine Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahme- und Überschussrechnung für das Kalenderjahr vor Geburt des Kindes sowie eine Einkommensprognose für den Bezugszeitraum des Elterngeldes vorgelegt werden.

Bevor man Elterngeld beantragt, hilft eine persönliche Checkliste, um keine Unterlagen zu vergessen. Wichtig ist vor allem, den Antrag auf Elterngeld zeitnah abzugeben. Alle anderen Anlagen zum Elterngeldantrag können auch noch etwas später nachgereicht werden.

Was ist Elterngeld Plus?

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können Elterngeld Plus beantragen. Es lohnt sich für diejenigen, die nach der Geburt ihres Kindes wieder schneller in den Beruf zurückkehren und Teilzeit arbeiten möchten. Um Familie und Arbeit besser vereinen zu können, wird beim Elterngeld-Plus-Modell die Bezugszeit verlängert.

Beim Basiselterngeld bezieht man 12 Monate plus zwei Partnermonate Elterngeld. Elterngeld Plus verlängert den Zeitraum auf zwei Jahre. Dazu kommen vier extra Monate durch den Partnerschaftsbonus. Diesen Bonus erhalten Eltern, die während dieser vier Monate Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld Plus beträgt monatlich die Hälfte des regulären Basiselterngeldes. Elterngeld Plus kann man bis zum Ende des Bezugszeitraums auch nachträglich in Basiselterngeld umwandeln.

Doch wie viele Stunden darf man mit Elterngeld Plus arbeiten, ohne Abzüge einzubüssen? Die Grenze liegt bei 30 Stunden in der Woche. Um die exakte Höhe des Elterngelds zu ermitteln, hilft der Elterngeld-Rechner. (tsch)

Verwendete Quellen:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit"
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