Während der Coronavirus-Pandemie müssen viele Menschen ihre Liebsten beerdigen. Doch lassen sich Beisetzungszeremonien aktuell auch so abhalten wie gewünscht? Das müssen Sie beachten.
Trotz der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise sind Beerdigungen im engsten Familienkreis weiterhin möglich.
Trauerfeiern mit Musik und Reden sind jedoch verboten, weshalb der Abschied von Verstorbenen derzeit nicht so stattfinden kann, wie es sich die Hinterbliebenen gewünscht hätten – eine grosse Belastung. Ist eine Verschiebung der Beisetzung eine Alternative?
Beerdigung in der Coronakrise: Fristen einhalten
Ja, aber es gibt Grenzen. "Man muss die Bestattungsfristen der Landesgesetze beachten", erklärt Elke Herrnberger, vom Bundesverband Deutscher Bestatter. Diese variierten bei Erdbestattungen von zwei bis maximal zehn Tagen nach dem Tod.
"Bei Urnenbestattungen kann man auch noch mehrere Wochen nach dem Tod bestatten. Unter gewissen Umständen lassen sich die Fristen verlängern." Darum kümmere sich das Bestattungsunternehmen.
Der Bestatter wäre auch für die Organisation zuständig, wenn eine Gedenkfeier später stattfinden soll. Diesen Termin könne man aber nur perspektivisch festlegen, weil niemand wisse, wie es mit der Corona-Krise weitergehe, gibt Herrnberger zu bedenken.
Keine Extrakosten
Extrakosten für eine spätere Gedenkfeier müssen Angehörige wohl nicht fürchten, erklärt Nicole Rinder, die Leiterin des Bestattungsinstituts Aetas in München. "Wenn die Feier zum aktuellen Zeitpunkt entfällt, wird ja keine Halle benutzt oder Ähnliches. Dann fallen für die Feier selbst keine Kosten an, sondern sie verschiebt sich einfach nur." (dpa/tmn/eee)
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