Am 1. Januar treten in der Schweiz verschiedene neue oder revidierte Gesetze in Kraft. Der Fächer reicht von Ausländern über Online-Shopping bis zu Kindern von Samenspendern. Hier eine Auswahl.

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Ausländergesetz: Ausländerinnen und Ausländer müssen neu bestimmte Kriterien für gutes Verhalten erfüllen, bevor ihnen eine Niederlassungsbewilligung erteilt oder erneuert wird. Zum Beispiel die Achtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Werte der Bundesverfassung. Eine Teilnahme am Wirtschaftsleben und Sprachkenntnisse gehören ebenfalls zu den Anforderungen.

Wer keine Integrationsbereitschaft zeigt, kann gezwungen werden, eine Integrationsvereinbarung zu unterzeichnen, in der die zu erfüllenden Erwartungen aufgeführt sind. Die Nichteinhaltung einer solchen Vereinbarung könnte sich auf die Verlängerung der Niederlassungsbewilligung auswirken. So kann beispielsweise eine Person mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), welche die Integrationskriterien nicht erfüllt, auf eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) zurückgestuft werden.

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Alle Fachleute, die regelmässig mit Kindern zu tun haben, müssen einen Verdacht auf Kindsmissbrauch den Behörden melden. Bisher waren nur Personen mit offizieller Funktion wie die Lehrerschaft und Sozialarbeitende verpflichtet, die Behörden bei Verdacht zu informieren. Neu sollen auch Angestellte von Kindertagesstätten, Musikunterrichtende und Sporttrainer zwingend Meldung erstatten.

Eine weitere gewichtige Änderung betrifft die Ärzteschaft, Juristen und Psychologinnen. Bisher waren diese Fachleute wegen des Arzt-Patienten- oder Anwalts-Mandanten-Geheimnisses davon ausgenommen – sie konnten nur dann eine Meldung erstatten, wenn eine Straftat begangen wurde. Nun können sie sich trotz ihres Berufsgeheimnisses an die Schutzbehörde wenden, wenn es im Interesse des Kindes liegt.

Strassenverkehrsgesetz: Ältere Fahrerinnen und Fahrer können fünf Jahre länger auf der Strasse fahren, bevor sie zur obligatorischen medizinischen Untersuchung gehen müssen. Bisher war dies ab 70 Jahren der Fall, neu muss ab 75 alle zwei Jahre eine Untersuchung durchgeführt werden. Gleichzeitig wird das maximale Alter der Ärztinnen und Ärzte, die solche Untersuchungen durchführen dürfen, ebenfalls von 70 auf 75 Jahre angehoben.

Laut der Regierung ist die Gesundheit älterer Menschen heute viel besser als bei der Einführung der obligatorischen Gesundheitschecks in den 1970er-Jahren. Gegner der Erhöhung warnen vor einer grösseren Unfallgefahr.

Fortpflanzungsmedizin-Gesetz: Kinder, die mittels Samenspende gezeugt wurden, sollen einfacher an Informationen über die Identität ihres Vaters kommen. Informationen können neu auch per E-Mail angefordert werden. Es ist also nicht mehr nötig, persönlich beim Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen in Bern vorzusprechen, wo die Vaterschafts-Daten während 80 Jahren nach der Samenspende aufbewahrt werden. Dies ist jedoch auf Wunsch weiterhin möglich.

Wer 18 Jahre alt ist, kann eine schriftliche Anfrage an das Amt schicken, um an Daten über die Identität und das Aussehen des Samenspenders zu kommen. Seit 2001 ist die anonyme Samenspende in der Schweiz verboten. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist oder an andere Daten kommen will, beispielsweise die Resultate der medizinischen Tests des Spenders, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. So könnte etwa jemand die Ergebnisse der medizinischen Tests des Samenspenders benötigen, um den Zustand der eigenen Gesundheit abzuklären.

Mehrwertsteuer-Gesetz: Neu unterliegen online bei Firmen in Übersee gekaufte Waren der Mehrwertsteuer (MWSt). Alle Firmen mit einem jährlichen Umsatz von über 100'000 Franken werden verpflichtet, für Schweizer Kunden die Schweizer Mehrwertsteuer zu erheben. Dies mit dem Ziel, Einkäufe bei ausländischen multinationalen Unternehmen wie Amazon, deren Preise im Vergleich zur Schweiz sehr wettbewerbsfähig sind, weniger attraktiv zu machen.

Seit dem 26. Dezember 2018 ist es für Schweizer Kundinnen und Kunden nicht mehr möglich, Waren bei Amazon.com und anderen Nicht-EU-Websites von Amazon in die Schweiz zu bestellen. Ausnahmen gelten für E-Books und Apps.

"Waschen-über-Mittag-Gesetz": Schliesslich gibt es auch eine eher soziale Entwicklung als eine rechtliche Änderung. Weil der Energiebedarf traditionellerweise über die Mittagszeit drastisch zunimmt, hatten einige Energieversorger in der Schweiz den Gebrauch von Waschmaschinen und Wäschetrocknern über die Mittagszeit verboten. So wurde in einigen Städten in den Nordschweizer Kantonen Solothurn und Aargau zwischen 11 und 12 Uhr der Strom in den Waschküchen abgestellt.

In der Zwischenzeit allerdings wurde das Stromversorgungs-Gesetz angenommen, das verlangt, dass Kundinnen und Kunden ihr Einverständnis zu solchen Netzsperren geben müssen (tun sie dies, ist ihre Stromrechnung tiefer). Laut dem Chef eines Energieversorgers hat sich das Kundenverhalten verändert, denn mittags würden heutzutage weniger Menschen kochen.


(Übertragung aus dem Englischen: Christian Raaflaub)  © swissinfo.ch

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