Hamburg (dpa/tmn) - Nicht alle Frauen arbeiten bis zum Beginn des Mutterschutzes: In einigen Fällen bekommen sie ein Beschäftigungsverbot. Dies kann entweder vom Frauenarzt oder vom Arbeitgeber ausgesprochen werden.

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Entscheidend ist, ob der Job eine gesundheitliche Gefahr für Mutter oder Baby darstellt, erklärt Rechtsanwältin Sandra Runge. Kann die Mutter während ihrer Schwangerschaft und ausserhalb der Mutterschutzfrist nicht mehr arbeiten, hat sie Anspruch auf Mutterschaftslohn. Diese Leistung entspricht dem Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft, erläutert Runge in der Zeitschrift "Nido" (Ausgabe Juli 2017).   © dpa

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