Es ist praktisch, kleine Beträge per Handyrechnung zu bezahlen – ein Parkticket, ein E-Book oder ein Spiel. Doch manchmal finden sich auf der Monatsrechnung Abbuchungen, die Handybesitzer nie bestellt haben, teilweise sogar als Monatsabos. Ist Ihnen das auch schon passiert? Dann gibt es gute Chancen, das Geld zurückzuholen.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Schauen Sie jeden Monat genau auf Ihre Handyrechnung? Ich nicht! Erst recht nicht, seit die Rechnung im Webportal des Anbieters steht, da müsste ich mich nämlich erst einloggen, wofür ich zuerst einmal das Passwort suchen müsste. Zu meiner Ehrenrettung: Immerhin werfe ich einen Blick auf den Rechnungsbetrag, um zu sehen, ob die Summe der drei Familienverträge ungefähr im Bereich des Erwartbaren liegt. Aber dann ist auch gut.

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Gut ist das leider nur, solange sich keine unerwarteten Posten auf der Rechnung verstecken. Und das geschieht häufiger als gedacht. Immer wieder kommt es vor, dass Kundinnen und Kunden überrascht feststellen, dass sie für E-Books, Handyspiele oder andere digitale Produkte bezahlen, die sie nie angefordert haben.

Das Prinzip, das dahintersteckt, ist eigentlich eine gute Idee: Um Zahlungen im Internet zu vereinfachen, können Handykunden ein Produkt, das sie herunterladen wollen, nach Angabe ihrer Handynummer per Telefonrechnung bezahlen. Der Verkäufer kann sicher sein, das Geld zu bekommen, für Kunden entfällt der lästige Bezahlvorgang per Kreditkarte oder Bezahl-App.

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Allerdings gibt es trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers, den Missbrauch dieser Funktion einzudämmen, immer wieder Fälle, in denen Firmen unberechtigt Geld abbuchen – teilweise nicht nur Kleinstbeträge, sondern 30, 40 oder 70 Euro. Das Gute: Die Mobilfunkfirmen sind verpflichtet, unberechtigte Zahlungen zurückzuerstatten. Und: Die Beweispflicht, dass es einen wirksamen Kauf gab, liegt beim Verkäufer, nicht beim Kunden.

Dubioser Betrag auf der Rechnung? Das sollten Sie tun

Was also tun, wenn Sie einen dubiosen Betrag auf Ihrer Handyrechnung entdecken?

  • Schritt 1: Nicht zahlen. Zahlen Sie auf keinen Fall, wenn Sie nichts bestellt haben. Bestreiten Sie schriftlich bei Mobil­funk­firma und Dritt­anbieter, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Nutzen Sie den Musterbrief von "Finanztest". Auch für am Telefon per Werbeanruf unterge­schobene Käufe gilt: Nicht zahlen! Auch für diesen Fall bietet "Finanztest" einen Musterbrief an. Wenn Ihr Telefonanbieter stur bleibt, schalten Sie einen Rechts­anwalt ein – erst recht, wenn Sie eine Rechts­schutz­versicherung haben.
  • Schritt 2: Nur schriftlich kommunizieren. Sparen Sie sich Anrufe beim Drittanbieter. Dort werden Sie abgewimmelt, so die Erfahrung vieler "Finanztest"-Leserinnen und -Leser. Dies gilt oft auch für Anrufe beim Mobilfunkanbieter. Auch hier gilt: Schriftlich ist besser!
  • Schritt 3: Anzeige. Zeigen Sie den Anbieter der "Leistung", die Sie nicht bestellt haben, wegen Betrugs bei der Polizei an. Das geht mit einer Online-Anzeige schnell von zu Hause aus.
  • Schritt 4: Beschwerde. Beschweren Sie sich bei der Bundes­netz­agentur. Achtung: Beantragen Sie keine Schlichtung, sondern reichen Sie Beschwerde ein. Sonst werden Sie aus formalen Gründen abge­wiesen. Beschweren Sie sich ausserdem bei der Verbraucherzentrale. Sie sammelt die Fälle, um für Abhilfe zu sorgen.

Abo-Fallen vorbeugen

Nun zum Bonus-Track: Wie Sie Abofallen vorbeugen können.

Wenn Sie unliebsame Überraschungen vermeiden wollen, gibt es zwei Wege – und das Gute: Tipp 2 befreit Sie auch gleich noch von einigen lästigen Werbeanrufen.

  • Tipp 1: Lassen Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten – wie das geht, steht hier. Er ist dazu verpflichtet, wenn Sie dies online, per E-Mail oder telefonisch verlangen. So sind Sie sicher vor unerwünschten Drittanbietern. Nachteil: Sie können keine Bezahlungen mehr über die Mobilfunkrechnung vornehmen.
  • Tipp 2: Teilen Sie Ihrem Mobilfunkanbieter schriftlich mit, dass Sie keine Werbeanrufe wollen. Den für Sie günstigsten Tarif muss der Anbieter Ihnen sowieso einmal jährlich mit der Telefonrechnung mitteilen. Wenn Sie dennoch Werbeanrufe erhalten, beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur.

Mit Tipp 2 verhindern Sie einen zweiten ärgerlichen Trick mancher Mobilfunkanbieter. Es kommt vor, dass Kundinnen und Kunden bei einem Gespräch mit der Hotline Zusatzdienste untergejubelt werden, ohne dass sie sich bewusst waren, dass sie damit eine kostenpflichtige Bestellung aufgeben. Nach dem Gespräch verschickte das Unternehmen eine E-Mail mit einem Aktivierungslink für einen Hörbuch- oder Filmdienst – berechnete die Abogebühren aber selbst dann, wenn die Kunden den Link nicht aktivierten und daher den Dienst gar nicht nutzen konnten.

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Je mehr Menschen sich beschweren und ihr Geld zurückfordern, desto weniger lohnen sich solche Tricks. Also: Wehren und mitmachen! Wenn Sie selbst Ärger mit Zusatzdiensten oder ungebetenen Abos auf ihrer Handyrechnung hatten, schreiben Sie gern an die Stiftung Warentest.

Ich für meinen Teil habe das Passwort, mit dem ich an meine Handyrechnungen komme, jetzt so geändert, dass ich es mir leicht merken kann. Der erste Schritt, um künftig häufiger zu schauen, was auf den Rechnungen alles auftaucht.

Offenlegung

  • Die Redaktion von WEB.DE und GMX gehören zum Unternehmen 1&1, das auch Mobilfunkverträge anbietet.

Über die Autorin

  • Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von "Finanztest" und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen.
  • Das Verbrauchermagazin "Finanztest" gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und "Finanztest" sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.
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