(sal) - Jährlich steht sie an, keiner will sich mit ihr auseinandersetzen, doch fast jeder muss: die Steuererklärung. Da es aber um viel Geld geht, das der Staat seinen Bürgern zurückzahlt, lohnt sich eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema. Diplom-Finanzwirtin (FH) und Steuerberaterin Stefanie Herre von der Esslinger Kanzlei Herre & Partner verrät im Gespräch mit diesem Portal die zehn besten Steuertipps - leicht anzuwenden und doch effektiv.
1. Oma, Opa und die lieben Kleinen
Kinderbetreuungskosten sind auch dann absetzbar, wenn Oma und Opa auf die Kleinen aufpassen. Voraussetzung ist, dass beide Eltern berufstätig sind und die Grosseltern das Kinderhüten entweder auf selbstständiger Basis oder als Minijob betreiben. Welche der beiden Varianten zutrifft, entscheidet das Einkommen der Betreuer. Bei einer geringen Rente können sie eine Selbstständigkeit anmelden, bei höheren Einkommen wird die Tätigkeit als Minijob geführt. Stefanie Herre empfiehlt eine Bezahlung von zirka zehn Euro. Die Grosseltern können, wenn der Weg der Selbständigkeit gewählt wird, Fahrtkosten und weitere Ausgaben geltend machen.
2. Sauber Geld sparen
Wer Berufskleidung in seiner privaten Waschmaschine wäscht, kann jährlich 150 bis 200 Euro für Strom- und Anschaffungskosten umsetzen. Die Kosten kann man schätzen, das Finanzamt verlangt keinen Nachweis. Allerdings solle man realistisch bleiben, warnt Stefanie Herre. Zudem müsse deutlich sein, dass das Waschen Sache des Arbeitnehmers ist und nicht von der Firma übernommen wird. Diese Steuererleichterung gilt nur für typische, vorgeschriebene Berufskleidung wie etwa Blaumänner. Büromode ist von der Regelung ausgenommen.
3. Wer sich bildet, ist im Vorteil
Ganz neu ist die Möglichkeit, sämtliche Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten abzusetzen. Dies geht aber nur, wenn zuvor eine Berufsausbildung gemacht wurde oder das Studium berufsbegleitend ist. Unter anderem können Studiengebühren, Fahrtkosten oder die Kosten für einen doppelten Haushalt geltend gemacht werden.
4. Aus Immobilien mehr herausholen
Wenn Sie Immobilien vermieten oder verpachten, erkennt das Finanzamt einen Pauschalbetrag für Aufwände wie Fahrtkosten, Porto oder Telefongebühren an. "Je nachdem, wie viele Objekte man besitzt und wie gross diese sind, können 100 bis 300 Euro geltend gemacht werden", sagt Herre. Das Finanzamt verlange dafür keinen Nachweis.
5. Das bisschen Haushalt...
Ist die Spülmaschine oder der Backofen kaputt, können die Reparaturkosten als "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Steuer abgesetzt werden. "Die Regelung berücksichtigt jedoch nur Lohn und Fahrtkosten der Handwerker, Material ist nicht enthalten", so Herre. Die Rechnung muss dem Finanzamt vorgelegt werden. Wichtig: Nur die Reparatur von Gegenständen, die fest mit dem Haushalt verbunden sind, gilt als "haushaltsnahe Dienstleistung" und muss vor Ort durchgeführt werden. Ist etwa der Fernseher defekt und wird in ein Elektrofachgeschäft gebracht, muss der Besitzer selbst für die Kosten aufkommen.
6. Schöner wohnen
Der Staat beteiligt sich an der jährlichen Nebenkostenabrechnung, zum Beispiel an den Kosten für den Gartendienst oder den Hausmeister. 20 Prozent der Lohnanteile und Fahrtkosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, höchstens jedoch ein Betrag von 1.200 Euro.
7. Beraten lassen und absetzen
Steuerberatungskosten (Steuerberater, -bücher und -software) sind weiterhin absetzbar, soweit sie auf Arbeitslohn, Rente, Vermietung oder Verpachtung entfallen.
8. Gesundheit als "Sonderausgabe"
Seit 2010 gilt die gesundheitliche Basisversorgung als Sonderausgabe, der normale Kassenbeitrag ist somit steuerlich absetzbar. Extras wie die Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer müssen die Versicherten weiterhin selbst bezahlen. Praktisch: Die Ausgaben gesetzlich Versicherter werden automatisch an das Finanzamt weitergeleitet. Privatversicherte hingegen müssen die Bescheinigung selbst einreichen.
9. Arbeitnehmer belohnen
Seit Neustem können Arbeitgeber ihre Angestellten mit einem lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Gutschein belohnen. Bis zu 44 Euro können verschenkt werden, zum Beispiel fürs Tanken, oder aber auch für andere Bereiche. "Das ist ein schöner Bonus anstatt einer minimalen Gehaltserhöhung, die ohnehin kaum beim Arbeitnehmer ankommt", sagt Stefanie Herre und rät: "Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber einfach mal darauf an!"
10. Clevere Eltern
Das Elterngeld kann ganz leicht durch einen Steuerklassenwechsel optimiert werden. Wenn Ehepaare vorhaben, in naher Zukunft ein Kind zu bekommen, sollte der Mann in Klasse V und die Frau in Klasse III wechseln. Die Frau ist somit im Vorteil, da das Elterngeld vom Nettoverdienst ausgehend berechnet wird. Der Mann hat im Jahr vielleicht etwas weniger Geld zur Verfügung, bekommt es jedoch durch die Steuererklärung wieder. Es ist also nichts verloren. Für die Festlegung des Elterngeldes zählen die zwölf Monate vor der Geburt, der Steuerklassenwechsel muss also rechtzeitig beantragt werden.
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