Wer viel im Internet unterwegs ist, sollte sich vor Betrügern schützen. Doch wie enttarnt man die Täter? Die Polizei rät zur sogenannten SHS-Regel.

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Ob Phishing, Identitätsmissbrauch oder Betrug: Laut einer Studie von bitkom ist hierzulande jeder zweite Internetnutzer oder -nutzerin bereits einmal Opfer von Kriminalität im Netz geworden. Betrüger nutzen inzwischen verschiedenste Wege, um unerlaubt Zugriff auf die Daten von Userinnen und Usern zu bekommen.

Polizei rät zur SHS-Regel

Damit Internetnutzer und -nutzerinnen sich sicherer im Netz bewegen können, hat die Polizei die Initiative "Sicher Handeln" ins Leben gerufen, um über die Gefahren von Online-Betrügen aufzuklären. Neben vielen Tipps und Tricks rät die Polizei auch zur sogenannten SHS-Regel.

  • Die Abkürzung steht für: Stoppen, Hinterfragen, Schützen.

Stoppen

Eine der gängigsten Maschen von Internetbetrügern ist es, Nutzer unter Druck zu setzen und zur Eile zu drängen. Kein Wunder, denn sie drohen aufzufliegen. Hier gilt es deshalb, Ruhe zu bewahren und innezuhalten. Denn seriöse Online-Anbieter drängen in der Regel nicht zum schnellen Handeln. Ist eine Anfrage verdächtig, sollte man diese lieber ablehnen oder gar ignorieren.

Hinterfragen

Verdächtige Schnäppchen und Angebote im Internet gilt es zu hinterfragen. Denn warum sollte ein Anbieter einen begehrten Artikel mit hoher Nachfrage deutlich günstiger verkaufen als andere? Wem ein Angebot verdächtig vorkommt, sollte lieber noch einmal Freunde, Familie oder Partnerin oder Partner zu Rate ziehen. Ausserdem rät die Polizei bei der Erstanwendung einer neuen Bezahlungsmethode, sich mit einem entsprechenden Käuferschutz vertraut zu machen.

Schützen

Bei dieser Regel geht es auch darum, andere vor möglichen Betrügern zu schützen. Wer online etwas Auffälliges beobachtet, sollte dies unbedingt an die jeweilige Plattform melden oder gegebenenfalls eine Anzeige bei der Polizei erstatten.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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