Ab kommender Woche gelten strengere Corona-Regeln: Nur noch zwei Haushalte dürfen sich dann treffen. Doch darf die Polizei bei mir zu Hause kontrollieren, ob diese Regeln eingehalten werden? Unter welchen Bedingungen darf die Polizei private Wohnungen überhaupt betreten?

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Restaurants, Bars, Theater, Kinos müssen im November schliessen. Und nur zwei Haushalte dürfen sich dann (ab 2. November) noch treffen, maximal zehn Personen. So lauten einige der Massnahmen, die Bund und Länder beschlossen haben, um die Verbreitung von Corona einzudämmen und auf die steigenden Fallzahlen zu reagieren.

Einige befürchten, dass sich Menschen vermehrt zu Hause treffen und sich manche über die Corona-Regeln hinwegsetzen. Darf die Polizei in privaten Wohnungen kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden?

Nur weil es auf Verordnungsebene solche Regelungen gebe, gibt es natürlich nicht automatisch das Recht der Polizei jetzt nach Gutdünken in jeder Wohnung mal nachzugucken, wer denn wo gemeldet sei, der sich da aufhält, erklärt Lea Voigt, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).

"Das wäre ja auch ein Szenario, was einen schrecken müsste, wenn die Polizei das dürfte", sagt die Rechtsanwältin. Da könne man sich dann fragen, ob das mit einem Rechtsstaat noch etwas zu tun habe, wenn einfach überall mal nachgeschaut werden dürfe.

Unverletzlichkeit der Wohnung

Grundsätzlich ist die Wohnung unverletzlich. Das regelt das Grundgesetz (Artikel 13). Eingriffe und Beschränkungen dürfen demnach nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, aufgrund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgenommen werden - etwa auch zur Bekämpfung von Seuchengefahr.

Nach der jetzigen Rechtslage kann laut Rechtsanwältin Voigt die Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnung betreten, wenn sie zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit nach den Corona-Regeln verfolge.

"Aber die Regeln sind sehr streng. Es braucht einen richterlichen Beschluss, und es geht eben auch nur dann, wenn das zur Aufklärung einer möglichen Ordnungswidrigkeit zwingend erforderlich ist", ergänzt die Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht im DAV.

Grundrechte nicht aufweichen

Sollte die Politik der Polizei mehr Kompetenzen geben, um die Kontrollen durchzuführen? Aus Sicht der Rechtsanwältin ist es äusserst problematisch und auch überhaupt nicht erforderlich, den grundrechtlichen Anspruch aufzuweichen. Mehr Kompetenzen für die Polizei - das wäre also reine Symbolpolitik, aber auf Kosten der Grundrechte. (dpa/kad)

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