Die Coronavirus-Krise trifft insbesondere Selbstständige derzeit hart. Hilfe kommt von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Selbstständige sind von der aktuellen Coronavirus-Krise besonders stark betroffen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet ihnen nun die Möglichkeit, ihre Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 auszusetzen.
Massnahme gilt auch für gestundete Zahlungen
Auf die Hilfsmassnahme weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereibnarung in Raten gezahlt werden.
Betroffene können sich unter Hinweis auf die Coronavirus-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der Beitragszahlung beantragen.
Die Rentenversicherung wird später eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.
Rentenversicherung: Längere Wartezeiten möglich
Selbstständige, die diese Möglichkeit nutzen möchten, erreichen die Deutsche Rentenversicherung derzeit schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Das kostenfreie Service-Telefon steht unter der Nummer 0800/10 00 48 00 zur Verfügung. Aktuell ist hier mit längeren Wartezeiten zu rechnen. (dpa/tmn/wag)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.