- Der harte Lockdown in Deutschland beginnt acht Tage vor Heiligabend, Weihnachten soll nur im kleinen Kreis gefeiert werden.
- Gerade Familien stehen nun vor vielen Fragen - und schweren Entscheidungen: Kann ich Verwandte ausladen? Wird Corona für Streit sorgen?
- Diese Tipps geben Psychologen.
Dass Weihnachten 2020 aufgrund der Coronakrise anders gefeiert wird als sonst, war schon vor den Beschlüssen zu einem harten Lockdown vom Sonntag klar. Familienfeiern werden nur im sehr kleinen Rahmen möglich sein - und auch nur mit allerlei Vorsichtsmassnahmen, etwa einer freiwilligen Quarantäne vor dem Fest.
Daraus ergeben sich viele Fragen gerade für Familien, aber auch für andere Reisende an den Feiertagen. Wichtige Punkte im Überblick:
Corona-Weihnachten 2020: Wie kläre ich, wie gefeiert wird?
Wer sowieso im kleinen Kreis feiert, hat es vergleichsweise leicht - wer den Kreis erst verkleinern muss, dem stehen noch unangenehme Gespräche bevor.
Der Diplom-Psychologe und Familientherapeut Björn Enno Hermans rät in solchen Fällen dazu, sich auf die Vorgaben der Regierung zu beziehen: "Das ist in dem Moment ganz hilfreich, weil es da nicht so sehr um die eigene Position geht."
Im Zweifel kann man also mit der erlaubten Personenanzahl argumentieren und dazu sagen: "Das sind die Regeln, und wir möchten uns gerne daran halten."
Gerade in Gross- und Patchworkfamilien kann es trotzdem schwer werden, das Fest passend zu organisieren. "Ich würde auf die Bedürfnisse gucken, vor allem die der Kinder, aber auch die der Erwachsenen", sagt Hermans: "Kann man eine Lösung finden, die für alle passt?"
Und natürlich gilt auch: Man muss nicht gemeinsam feiern, nur weil es erlaubt ist. Hermans regt dazu an, angesichts der Beschränkungen für sich selbst zu überprüfen: "Wie wichtig ist es mir, Weihnachten 2020 so viele Leute zu sehen? Oder kann das grosse Familienfest nicht auch bis Ostern oder bis zum Sommer warten?"
Was ist, wenn ich absagen will?
Björn Enno Hermans rät dazu, das klar zu kommunizieren: "Also offen zu sagen, aus welcher Sorge heraus man von dieser Einladung Abstand nehmen möchte und darum bitten, es nicht persönlich zu nehmen."
Der Fairness halber sollte man mit der Absage aber nicht zu lange warten. "Ein gewisser zeitlicher Vorlauf hilft ja allen anderen auch, sich damit abzufinden, und es gibt Planungssicherheit", sagt Hermans.
Was ist, wenn es Gegner der Lockdown-Massnahmen in der Familie gibt?
"An dieser Stelle würde ich unterscheiden zwischen wirklichen Leugnern, die die Fakten ignorieren, und Menschen, die die Massnahmen kritisieren oder andere Standpunkte dazu haben", sagt Hermans.
Letztlich müsse jeder für sich eine Schmerzgrenze festlegen: Kann ich dem anderen diese Position zugestehen? Und an welcher Stelle wird es mir zu irrational? Dann bleibe nur zu sagen: "Wir haben da unterschiedliche Standpunkte und werden dazu nicht auf einen Nenner kommen."
Die Konsequenz kann dann sein, nicht gemeinsam feiern zu wollen. Und das sollte man dann auch so offen sagen, findet Hermans.
Was, wenn ich mit dem Geschenkekauf zu spät dran bin und mit leeren Händen dastehe?
"Wichtig ist in diesem Fall, es nicht erst zu thematisieren, wenn unter dem Baum kein Geschenk liegt", rät die Psychologin Julia Scharnhorst. Eltern zum Beispiel sollten die Gründe klar benennen und das Thema so früh wie möglich ansprechen, denn Probleme entstünden immer da, "wo unsere Erwartungen enttäuscht werden."
Wer auf jeden Fall etwas verschenken will, aber das passende Geschenk nicht hat kaufen können, kann sich für einen Gutschein oder Geld entscheiden - dann aber sollte man nicht einfach den Schein überreichen, sagt Scharnhorst: "Dann ist wichtig, alles hübsch zu verpacken. Denn beim Schenken ist der emotionale Teil ja eigentlich der wichtigere."
Wer etwas mit Liebe verpackt oder einen Gutschein selber bastelt, kann so Wertschätzung ausdrücken und zeigen, dass er sich etwas überlegt hat.
Kann ich mit der Bahn sicher zur Familienfeier fahren?
Auch wenn nur im kleinen Kreis gefeiert werden soll, werden viele Menschen rund um Weihnachten quer durchs Land reisen - und dabei dürfte die Bahn ein Nadelöhr sein.
Es gibt aber Möglichkeiten, vollen Zügen auszuweichen. Eine Hilfe ist die Auslastungsanzeige der Deutschen Bahn auf deren Webseite. Ab einer bestimmten Zug-Auslastung ist eine Online-Buchung von Tickets nicht mehr möglich. Fahrgäste mit Tickets ohne Zugbindung könnten aber trotzdem noch mitfahren.
Wer einen eher vollen Zug nutzen will, kann versuchen, in die Erste Klasse auszuweichen. Dort ist der Abstand zu den Mitreisenden grösser. Und natürlich gilt gerade in der Bahn, konsequent eine Maske tragen.
Wie sieht es auf den Autobahnen aus?
Mit grossen Feiertags-Staus rund um Weihnachten und den Jahreswechsel rechnet der ADAC in diesem Jahr nicht. Er vergleicht die Lage mit der Situation um Ostern, als trotz der Feiertage weniger los war auf den Strassen.
"Wir haben einmal weniger Berufsverkehr als normal, denn viele arbeiten im Homeoffice", sagt ADAC-Sprecher Johannes Boos. "Und dann fällt der Reiseverkehr zu Skigebieten und ins Ausland weg."
Und was dann noch übrig bleibt, verteilt sich eben auf verschiedene Tage.
Vor dem Fest in Selbstisolation: Muss der Arbeitgeber das erlauben?
Hat jemand für eine Quarantäne vor dem Fest noch Urlaubstage übrig, darf der Arbeitgeber deren Nutzung nur verbieten, wenn dringende betriebliche Gründe oder andere Urlaubswünsche dagegen sprechen.
Wer Urlaub bekommt, holt sich am besten eine schriftliche Bestätigung ein, rät Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Andere Lösungen für eine Selbstisolation wie unbezahlter Urlaub, Arbeit im Homeoffice oder Überstundenabbau sind in der Regel nur dann möglich, wenn auch der Arbeitgeber mitspielt. Betriebsferien kann der Arbeitgeber von sich aus anordnen, dann müssten Arbeitnehmer eventuell noch vorhandene Resturlaubstage dafür einsetzen.
Gar keine gute Lösung ist, sich für die Tage vor dem Fest krank zu melden, ohne arbeitsunfähig zu sein. Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit könne ein Grund für eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung sein, warnt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. (dpa/af)
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